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klaͤrung anzutragen, daß den beguͤnſtigten ihre Rechte auerfal⸗ len ſeyen, wenn der mit der Reſtitution einer Sache beauf⸗ tragte unterlaſſen hat, einen Vormund ernennen zu laſſen, 219. Ihm kommt es zu die Errichtung eines Inventariums uͤber die der Reſtitution unterworfenen Guͤter nachzuſuchen, wenn dieß von jenen Perſonen nicht geſchehen iſt, denen dieſe Pflicht ob⸗ liegt, 220. Er iſt verbunden, die Eintragung der Hypothecken nachzuſuchen, welche verheiratheten Frauen gegen ihre Maͤn⸗ ner und Minderjaͤhrigen gegen ihre Vormuͤnder zuſtehen, wenn jene, denen das Geſetz dieſe Verbindlichkeit aufer⸗ legt, es zu thun verſaͤumt haben, 445. Er muß vernom⸗ men werden, wenn der Ehegatte oder der Vormuͤnder darauf anſteht, daß die allgemeine Hypotheck nur auf gewiſſe Guͤter beſchraͤnkt werde, 446. Der Erwerber eines Ehegatten oder Vormuͤndern gehoͤrigen Gutes iſt gehalten, ihm die Hinterle⸗ gung einer Abſchrift ſeines Contractes bey der Gerichtsſchrei⸗ berey des Civil⸗Gerichtes inſinuiren zu laſſen, 461.
Q.
Quaſi⸗Contracte. Erklaͤrung und Wirkung derſelben, S. 285
— 287· Quaſi⸗Delicte. Verbinden zum Schadenserſatze, S. 287— 288. Quelle. Rechte des Eigenthuͤmers einer Quelle, S. 138.
R.
Raſende. Siehe Bloͤdſinnige, Interdiction und Pro⸗ curator.(kaiſerlicher)
Rechnungsablage. Zu welcher der Vormund,(S. 10o u. 102) der Beneſiciar⸗Erbe,(168) der Curator einer vacanten Erbſchaft(171) verbunden iſt.
Rechswohlthat.(der Guͤterabtretung) Wirkungen derſelben, S. 262.
Rechtswohlthat des Inventariums. Welche Formali⸗ taͤten muͤſſen beobachtet werden, um ſie in Anſpruch nehmen zu koͤnnen; welche Vortheile gewaͤhrt ſie den Erben; wann werden ſie dieſes Rechtes verluſtig? 166— 170. Siehe Erbe.
Regierung. Kann in dem zur Ehe erforderlichen Alter dispen⸗ ſiren, S. 363 ſo wie in gewiſſen Eheverbothen und in dem zweyten Aufgebothe, 309 Welche Schenkungen unter Lebenden oder durch Teſtamente erſt durch die Autoriſation der Regierung ihre Wirkung erhalten, 188. Nur mit ihrer Ermaͤchtigung koͤnnen Gemeinden und oͤffntliche Anſtalten ſich vergleichen, 421.


