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Gesetzbuch Napoleons : mit den Veränderungen, die durch das Gesetz vom 3. September 1807 gemacht worden sind / aus dem französischen officiellen Texte übersetzt von Daniels, Substituten des kaiserlichen General-Procurateurs bey dem Cassations-Hofe zu Paris
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Regiſter. 545

zu conſtatiren, wird contradictoriſch mit ihm eine Unterſuchung angeſtellt, daſ. Er uͤberſendet die Vorbeſcheide und Endur theile, die ſie betreffen, an den Groß Richter, Juſtitz⸗Miniſter, 30. In ſeiner Gegenwart wird zur Aufzeichnung des Mobilar⸗ Vermoͤgens und der Erwerbungs⸗Titel der Abweſenden geſchrit⸗ ten, 31. Kann im zweyten Aufgebothe der Ehe dispenſiren, 39. Kann und ſoll in gewiſſen Faͤllen die Nichtigkeitsklage gegen die Ehe anſtellen, 42 u. 43. Er hat auf die im Geſetze beſtimmten Strafen anzutragen, wenn die in Betreff der Auf⸗ gebothe vorgeſchriebenen Verfuͤgungen nicht befolgt worden ſind, 43 u. 44. Wann hat er eine Criminal⸗, wann eine Civil⸗ Klage anzuſtellen, wenn ſich die Exiſtenz einer geſetzlich einge⸗ gangenen Ehe aus einem peinlichen Prozeſſe ergibt? as. Ihm werden die Klagen auf Eheſcheidung und die hierauf ſich bezie⸗ hende Procedur mitgetheilt; er muß vor Erlaſſung jedes Vor⸗ beſcheides und des Endurtheils gehoͤrt werden, 51 u. f. Was hat er bey der Eheſcheidung auf wechſelſeitige Einwilligung zu unterſuchen? 62. Die Appellations⸗Acte von dem Urtheile, worin die Eheſcheidung auf wechſelſeitige Einwilligung fuͤr un ſtatthaft erklaͤrt wird, muͤſſen ihm inſinuirt werden, und er hat alle Prozeß⸗Acten an den kaiſerl. General⸗Procurator bey dem Appellations⸗Gerichtshofe zu ſenden, 63. Er truͤgt auf Ein⸗ ſperrung der Frau an, gegen die wegen eines von ihr began⸗ genen Ehebruchs die Eheſcheidung oder Abſonderung von Tiſch und Bett erwirkt worden, 64 u. 66. Ihm wird eine Ausfertigung des vor dem Friedensrichter gefertigten Adoptions⸗Actes zuge⸗ ſtellt, 76. Die Erben des Adoptanten koͤnnen ihm Denkſchriften einhaͤndigen, wenn derſelbe ſtirbt, bevor entſcheidend uͤber die Adoption erkannt worden, 77. Der Praͤſident haͤlt mit ihm Ruͤckſprache, wenn die Einſperrung eines uͤbel geſitteten Kindes verlangt wird, welches das ſechszehnte Jahr angetreten hat, 80. Er wird vernommen, wenn es ſich handelt, die Aufnahme eines Anlehens fuͤr einen Minderjaͤhrigen zu autoriſiren, die liegen⸗ den Guͤter desſelben zu veraͤußern oder zur Hypotheck zu ſtellen, 97. Er muß die Interdiction wider Raſende, er kann ſie in gewiſſen Faͤllen auch gegen Bloͤdſinnige und Wahnſinnige nach⸗ ſuchen, 1043. Er wohnt dem Verhoͤre desjenigen bey, auf deſ⸗ ſen Interdiction angetragen worden, 105. Er wird gehoͤrt, wenn es ſich um Beſtaͤtigung des Gutachteneé handelt, das der Familienrath wegen der Beſtimmuugen des Ehe⸗Contractes des Kindes eines Interdicirten gegeben hat, ſo wie vor Erlaſſung aller Urtheile, die ſich auf Interdietion oder gerichtliche Anordnung eines Beyſtandes beziehen, 107 u. 108; wenn wegen Man⸗ gel an rechtmaͤßigen Erben ein natuͤrliches Kind, oder wenn der uͤberlebende Ehegatte oder die Republik eine Erbſchaft in Anſpruch nimmt, 162 u. 163 Er kann auf Ernennung eines Curators varanter Erbſchaften antragen, 170. Er muß die Verſiegelung der Erbſchafts⸗Effecten requitriren, wenn nicht alle Erben anweſend ſind, oder es unter ihnen Minderjaͤhrige oder Interdieirte gibt, 172. Er hat bey dem Gerichte auf die Er⸗

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