Periodikum 
Otto Janke's Deutsche Wochenschrift : Monatsausg.
Entstehung
Berlin Im Digitalisierungsprozess 1863/1864, 1863-1863
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an tüchtigen Wehrmännern fehle zur Zeit der Noth, wo die ſtehenden Heere nicht ausreichen könnten; auch wohl, um den Grund zu weniger „ſcrophulöſen“ Generationen zu legen.

Alle dieſe Gründe Geſundheitspflege, Dilettantismus, ideale Vaterlandsliebe machen nie und nimmermehr Volksſitte, aus dem einfachen Grunde, weil die Maſſe nie eher an Geſundheit denkt, als bis ſie krank iſt, weil nicht Alle Turnkünſtler ſein wollen und weil der Idealismus nicht auf der Straße zu finden iſt. Die Meiſten werden die Geſundheitspflege mit dem Ver⸗ gnügen vereinigen, das ſie beim Eſſen, Trinken, Spazieren⸗ gehen und dem geſellſchaftlichen Verkehr finden; Dilettanten werden ſich auf allerhand Künſte und körperliche Beſchäftigungen werfen, wie Reiten, Schwimmen, Kegeln u. ſ. w. Wenn aber jene ideelle Vaterlandsliebe eine reelle, volkseigenthümliche wer⸗ den ſoll, muß ſie einen engeren Zuſammenhang erhalten mit den beiden, Einer Wurzel entſtammenden Grundtrieben des menſchlichen Weſens, durch welche erſt jede Vaterlandsliebe einen Sinn bekommt: mit dem Streben nach Eigenthum und der Serge für die kommende Generation.

Es würde nun bei der ſo großen Nützlichkeit des Turnens durchaus nicht ſchwierig ſein, es zur Volksſitte zu machen. Dazu bedürfte es aber der Mitwirkung der Geſetzgebungen. Ohne deren guten Willen werden ſich alle die Volksklaſſen davon fern halten, die am meiſten auf materielle Exiſtenz hingewieſen ſind. Der Arbeiter, kleine Handwerker und Bauer mag weder Zeit noch Kraft für's Turnen verfügbar machen, wenn er nicht einen greifbaren Vortheil für ſeine und ſeiner Familie Exiſtenz hat.

Wenn auch Alle überzeugt wären, daß gute Turner die beſten Vaterlandsvertheidiger ſind, würde doch Niemand aus den zahlreichſten Bevölkerungsſchichten turnen, wenn nicht ſeine turneriſche Fertigkeit als ſolche von der Kriegsobrigkeit aner⸗

kannt und verwendet wird, ſonſt turnt er ja umſonſt. Denn das wäre eine wirkliche, greifbare Verwendung des Tur⸗ nens für den Schutz von Eigenthum und Familie. Dieſer

Werth würde ſich noch ſteigern, wenn die Tüchtigkeit ganzer

54 Maſſen im Turnen auch ihre Militärdienſtzeit auf ein Mini⸗ mum abkürzte. Das Turnen würde ihnen Jahre perſönlicher Freiheit und unendlichen wirthſchaftlichen Gewinn durch die Zeitſparung einbringen!

Und noch ein Antrieb muß dazu kommen, um die Turnerei zur Volksſitte zu machen. Die tüchtigſten Vaterlandsvertheidiger werden mißmuthig über ihre eigene Tüchtigkeit, wenn ſie die⸗ ſelbe zu etwas anderem brauchen ſollen als zur wirklichen, noth⸗ wendigen Vertheidigung des Vaterlandes, und wenn das Vater⸗ land ſelbſt nicht den wünſchenswerthen Zweck erfüllt, Freiheit der Perſon, Schutz des Eigenthums und Verbeſſerung der nach— wachſenden Generation zu verbürgen. Kulz, die innere Ueber⸗ zeugung muß da ſein, die erſt wahre, warme Vaterlandsliebe ſchafft, daß das Vaterland der Vertheidigung werth iſt. Die Garantie aber, daß Kriege nur zum wahren Nutzen des Vater⸗ landes geführt werden, daß das Vaterland ſelbſt jene innerſten Herzensbedürfniſſe eines Jeden, Sicherheit der Perſon, des Eigen⸗ thums und der Erziehung, befriedigt, dieſe Garantie kann im⸗ mer und ewig nur eine freie Verfaſſung gewähren, der zufolge jeder der Bürger, dem Andern gleich, ſich als thätiges, nicht ſcheinbares Glied des Staatsganzen fühlt.

Darum hatte auch Steffens Recht, wenn er meinte, das Turnen hätte bei den Griechen zur Harmonie des Lebens ge⸗ hört, bei uns ſei es etwas Reflectirtes, Gemachtes. Natürlich, der innere Naturtrieb fehlt — die griechiſche Freiheit.

Auch Rothſtein hat wohl Recht, ſein ſchwediſches Turnen für unſere ſtaatlichen Zuſtände für geeigneter zu halten. Denn zum Volksthum wird das Turnen erſt werden, wenn man es als Mittel einführt, die dreijährige Präſenz auf ein Mini⸗ mum zu kürzen.

Dann aber wird das Turnen auch nach Jahn's oft ange⸗ führten Worten werden:

„Ein Meer, das die heilige Grenzmark unſeres deutſchen

Vaterlandes umſchirmt.“ 5

Der Zollverein und der franzöſiſche Handelsvertrag.

Von Otto Michaelis.

(Schluß.)

Das Anerbieten Frankreichs, mit dem Zollverein auf ähn⸗ licher Grundlage einen Handelsvertrag abzuſchließen, wie es mit England abgeſchloſſen hatte und mit Belgien abzuſchließen im Begriff ſtand (Ende 1860), änderte die Lage. Frankreich ließ an den Vortheilen ſeines durch die Verträge ermäßigten Zoll⸗ tarifs nur diejenigen Nationen theilnehmen, welche mit ihm auf gleiche breite Baſis gegenſeitige Tarifreform abſchloſſen. Die Erzeugniſſe der engliſchen und belgiſchen Induſtrie wurden alſo auf dem franzöſiſchen Markte durch ein Differenzialſyſtem be⸗ günſtigt, welches die Deutſchland gegenüber prohibirten Fabri⸗ kate zu ſehr mäßigen Zollſätzen zuläßt, für diejenigen aber, welche auch aus Deutſchland gegen die beſtehenden Zollſätze des allgemeinen Tarifs eingeführt werden können, Belgien und England gegenüber weſentlich niedrigere Zollſätze erhebt. Das Mißverhältniß dieſer Differenzialzollſätze iſt ſo bedeutend, daß die von dem Export der deutſchen Induſtrie zu zahlenden Zölle oft das Achtfache der den gleichen Erzengniſſen Belgiens und Englands auferlegten Sätze, und mehr betragen. Es liegt auf der Hand, daß ſolcher Begünſtigung der fremden Konkurrenten gegenüber unſere Induſtrie den Export nach Frankreich, den ſie mühvoll errungen hat, auf die Dauer nicht behaupten kann. Es liegt ferner auf der Hand, daß, einen je länger dauernden

Vorſprung die engliſch belgiſche Induſtrie mit den auf dem fran⸗ zöſiſchen Markte überhaupt erſt zugelaſſenen Waaren gewinnt, um ſo mehr die Schwierigkeiten für unſere Induſtrie wachſen, ſpäter auch den ihr zukommenden Antheil an dem neueröffneten Markte zu erobern. Ein möglichſt baldiger Abſchluß mit Frank⸗ reich, welcher die Zollvereinswaaren zu gleichen Zollſätzen auf dieſem reich konſumirenden Markte von 38 Millionen Menſchen zuließ, wie die engliſchen und belgiſchen, lag alſo im dringendſten Intereſſe unſerer Induſtrie, und dieſes Intereſſe gewann noch an Umfang dadurch, daß Belgien, in ſeinen Abſchlüſſen mit Frankreich und neuerdings mit England, von ähnlichen Grund— ſätzen geleitet, wie Frankreich, beiden Nationen ebenfalls einen durch differenzielle Begünſtigungen privilegirten Markt eröffnete. Da nun Frankreich ſeinerſeits als Gegenleiſtung des Zoll⸗ vereins eine durchgreifende herabſetzende Reform unſeres eignen Schutzzolltarifs verlangte, ſo war durch einen Handelsvertrag mit Frankreich die günſtige Gelegenheit geboten, zu der allge⸗ mein als an ſich nothwendig erkannten Reform des Zollvereins⸗ tarifs zu gelangen und zugleich dem induſtriellen Intereſſe durch die Eröffnung des franzöſiſchen Marktes Abwendung von Schaden und großen poſitiven Vortheil zu bieten.

Auf dieſer Grundlage haben ſämmtliche Zollvereinsregie⸗