Jahrgang 
1 (1859)
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Von Karl Pfaff. 473

ihr Ende treu gehalten hatten, erloſch bei ihnen nicht ſo bald. Auch der eine Habsburger wollte ihnen daher anfangs nicht gefallen; er erſchien, wie der Schulmeiſter von Eßlingen, ein damaliger Dichter, deſſen Lieder dieſe Stimmung am beſten ausdrücken, ſagt, nicht hochgeboren genug, daß er wahrnehme des Schilds des Reiches,auf dem ſich geſtrecket hat in Gold ein aufrecht Adeler, was hohe Geburt bedeute, die Könige haben ſollten. Der Dichter meint daher auch, dem Grafen von Habsburg ſtehe dieſer Ehr⸗ Schild übel an, und warnt vor deſſen Herrſchſucht, da er mit Gewalt fahre, ses) daß ſich ſeiner auf Erden nichts erwehre, es ſeien Chriſten, Juden oder Heiden, wem er wolle Ungnaden haben, der könne vor ihm nicht beſtehen. Er habe fremde Mär gehört, daß der nun Kaiſer ſei am Rhein, der geſtern fuhr im Königsſchein. Selbſt Gott möge ſehen zu ſeinem Reiche, daß er

ihm nicht erſchleiche ſeinen Himmel ohne Wehr! Iuch Die Lebensart war zu jener Zeit einfach, man kannte die vielen Bedirfniſſe noch nicht, welche der Comfort des gegenwärtigen Zeitalters verlangt. Doch fehlte es auch ſchon damals nicht an Ueppigkeit und an 1 Gelegeiheiten größeren Aufwand zu machen. Eine ſolche Gelegenheit boten vornänlich die Hochzeiten, und die Obrigkeiten fanden ſich daher öfters veranlaßt, den Aufwand bei denſelben zu beſchränken. Eine hierauf ſich bezichende Verordnung erſchien zu Eßlingen ſchon im Jahr 1392 und wuwe ſpäter einigemal wiederholt. Zuletzt verordnete der Rath,weil dennoch ein merklicher überſchwänglich großer Koſten auf die Hochzeiten ver⸗ 2 wenhet werde, mit übermäßiger Pracht, Köſtlichkeit der Speiſen und Ge⸗ 3 trärke, der etlichemale Tage lange zum Schaden des Wirths und der Gäſte wälre, daß niemand, möge er nun eineheimliche oder öffentliche Hoch⸗ zeit halten, mehr als 32 Perſonen dazu einladen ſollte. Die Zahl der Mallzeiten wurde auf drei beſchränkt, die eine am Vorabend, die beiden anderi am Tage des Feſtes ſelbſt; bei jeder ſollten nur vier Richtenmit ziemliher, leidentlicher Koſt gegeben und keineunnothdürftigen und ſelt⸗ ſamen Speiſen aufgeſtellt werden. Das Schießen, Trommeln und öffent⸗ liche Taizen dabei in Trinkſtuben und Wirthshäuſern wurde ganz verboten, doch ſolten die Gäſtemit Lauten, Geigen, anderem Saitenſpiel und

Pfeifen enen ziemlichen Tanz thun duͤrfen.

Zuden gewöhnlichſten Speiſen gehörten Gerſtenſuppe, Nudeln, Kraut, Kohl, Retiche, Rüben und Hülſenfrüchte. Eine Lieblingsſpeiſe der Schwa⸗ ben war ſhon damals ſaures(eingeſalzenes) Kraut mit Spatzen(Mehl⸗