Das Burgfränulein.
Eine Erzählung von
Edmund Hoefer.
Erſtes Kapitel. In früheren Jahren. Der Freiherr Bernhard Moritz Leo von Hauſen— zur Unterſchei⸗ dung von einem faſt gleich benannten Vetter unterzeichnete er ſich ſtets mit
dieſem vollen Namen— war bekanntlich beinah dreißig Jahre lang und bis zu ſeinem 1820 erfolgten Tode Präſident des oberſten Gerichtshofes
der Provinz. Er hatte eine ſehr ernſte, ſchwere Jugend gehabt und die
glänzende Carriere, die er gemacht, weniger ſeinem alten Geſchlecht, das freilich zu den edelſten des Staats zählte, als ſeinen eminenten Fähigkeiten, ſeinem unermüdlichen Fleiß und ſeinem feſten, graden Sinn zuzuſchreiben, welcher letztere ihn niemals auch nur um einen Schritt von dem für richtig erkannten Wege abweichen und vor keiner Conſequenz jemals zuruͤckſchrecken ließ. Sein ganzes Privatleben war darauf gerichtet geweſen, ſeinem alten Namen mehr CEhre zu machen, als leider viele ſeiner Vorfahren und zumal ſein eigener Vater gethan, welcher durch wildes verſchwenderiſches Leben und durch unzählige unſinnige Prozeſſe auch die letzten Reſte des bereits ruinirten Vermögens, ſo zu ſagen, vernichtete und dem Sohne nichts als einen ziemlich zweideutigen Ruf und unabſehbare Schulden hinterließ. Bernhard war ſeit mehr als hundert Jahren der erſte Mann ſeines Stammes, welcher nicht Soldat geworden; auf den Befehl des Vaters und gegen ſeine Neigung hatte er Juriſt werden müſſen, weil der Alte, wie er ſich ausdruckte, ſeine Prozeſſe fortan nicht allein mit ſeinem Gelde, ſondern Hausblätter. 1859. I. Bd. 1


