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Löbliche Redaction.
Ich erlaube mir, der Löblichen Redaction ein Erem⸗ plar des von mir oder in meinem Verlage erſchienenen Buches zur gütevollen Beurtheilung ergebenſt einzuſenden. Ihr gewichtiges, vielvermögendes Urtheil und Ihr eben ſo geiſtreiches als unpartheiiſches Inſtitut*²) machen den Autor oder Verleger nach Ihrem Lorbeer lüſterner, als nach jedem Andern. Was könnte wohl dem Buche und dem Autor fruchtbringender und erſprießlicher ſeyn, was könnte ihn wohl mehr belohnen, aufmuntern und anſpornen, als ein Lob aus Ihrer hochgeſchätzten, all⸗ verehrten Meiſterfeder? Ihre ſcharfe Beurtheilungskraſt, Ihr durchdringender Geiſt, Ihre nachahmenswerthe Un⸗ befangenheit, die ſich weder durch perſönlichen Groll noch andere kleinliche Privatrückſichten beirren und verblenden laſſen, dieſe drei ſchönen und ſeltenen Eigenſchaften Ih⸗ rer Function leiſten mir ſichere Bürgſchaft, daß dieſes Werk ſo glücklich ſeyn werde, ſich Ihres auszeichnenden Beifalls erfreuen zu dürfen.
Herr, in Deine Hände leg' ich meinen Geiſt.
N. N.
Was thun nun die Recenſenten?
1. Der Eine, der dem Autor und Verleger wohl will, lobt das Buch, ohne es geleſen zu haben, über alle Maaßen, erhebt den Autor und ſein Product in den ſiebenten Himmel und verkauft das Freiexemplar beim erſten beſten Antiquar.
*) So laſſen ſich gern die Blätter nennen.


