Jahrgang 
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und deſſen Verhaftung unterblieb. Um doch etwas in der Sache zu thun, erhielt der alte Brambacher Gerichts⸗ diener die Weiſung, Schanzens und ſeiner Angehörigen Schritte ſcharf zu überwachen, jeden Umſtand, der den Verdacht mehren könne, zur Kenntniß der Behörde zu bringen, dabei aber mit größter Vorſicht zu Werke zu gehen, da eine ſolche Controle bei des Meiſters rachſüchti⸗ gem Charakter nicht ohne Gefahr ſei. Des letztern Hin⸗ weiſes hätte es beiHaſchemännel, wie Jung und Alt den ohnmächtigen Vertreter der Brambacher Polizei nannte, kaum bedurft; er kannte Schanz zu genau, um nicht zu wiſſen, weſſen er ſich dann, wenn Zener ihn auf ſolcher Fährte verſpürte, unabweisbar zu verſehen habe. Des⸗ halb hütete er ſich wohl, der Anordnung mit jenem Dienſt⸗ eifer nachzukommen, der allein zum Ziele führen konnte; er that, was die Form forderte, d. h. ſo viel wie nichts und bei Gericht ſchlief die Sache ein.

Das blutige Ereigniß im Erlenbuſch hatte demge⸗ ſchäftlichen Verkehr des Schleichhandels nur wenig Ein⸗ trag gethan. Bald begannen die nächtlichen Paſcherzüge wieder, doch hatte man für gerathen gehalten, die Mann⸗ ſchaft zu verſtärken, und an wichtigen und umfangreichen Erpeditionen nahm daher ſtets eine größere Anzahl der Brambacher Theil. So imponirte man der Grenzbehörde, die jetzt, trotz des ihr zur Verfügung geſtellten Militairs einen neuen Angriff nicht wagte. Sepp und Plätzer ſtan⸗ den in der Regel an der Spitze derartiger Züge, da Schanz erklärte, wie er fortan ſein Geſchäft auf eigene Rechnung betreiben, im Nothfalle nur Röder's Hülfe beanſpruchen werde. Man ließ das um ſo ruhiger geſchehen, als man bald wahrnahm, daß die Hauptkunden des Meiſters, ſeine