halter, Kaufleute, Mäkler,*) u. ſ. w. thun daßelbe und bringen immer noch mehrere Gaͤſte mit. Auch die Praͤſidenten, und Räthe der Gerichtshoͤfe, nebſt ihrem höheren Canzleiperſonale, benutzen dieſe drei⸗ monatlichen Ferien auf dieſelbe Art. Endlich treten auch der Gouverneur, die Staabsoffiziere, und die hoͤheren Militärbeamten, ihre Viſitationsreiſen an, und beſuchen zugleich alle Plantagenbeſitzer, mit de⸗ nen ſie in irgend einer Beruͤhrung ſtehn.
Man kann indeßen eine ſolche Reiſe auch ganz allein machen; ſobald man nur Bekannte auf den zwei erſten Plantagen hat, und von dieſen weitere Empfehlungen erhalten kann. Man miethet alſo ein bedecktes Boot, mit vier bis fuͤnf rüſtigen Ne⸗ gern, packt ein Paar Koͤrbe mit Wein, Likoren, u. ſ. w., ſo wie einige Krüge mit Rum fuͤr die Ru⸗ derer ein, nimmt endlich noch einen erwachſenen Negerknaben zur Bedienung an, ſorgt aber dafür, daß ja die Hangmatte nicht vergeßen wird. Auf jeder Plantage, die man nun beruͤhrt, kann man der beſten Aufnahme, und der größten Gaſtfreiheit verſichert ſeyn.
*) Dazu kommt noch, daß die, nach dem Mutterlande veſtimmte Herbſtflotte, Anfang Auguſts ſchon größtentheils abgeſegelt iſt, und alſo in dem Handel wenig/ oder nichts umgeht.


