Jahrgang 
2
Seite
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können, ſchicke ich erſt einige Notizen uber das Su⸗ rinamiſche Geldweſen voraus. Man hat hier weder Gold⸗, noch Silbermuͤnzen, ſondern nichts als Pa⸗ piergeld. Dieſes iſt blos für die Colonie beſtimmt, und hat daher auch nur innerhalb derſelben geſetz⸗ lichen Umlauf. Es ſind dies Obligationen oder Zet⸗ tel, die von 20 Gulden immer zu 5 und 5 bis 100 aufſteigen, was ſich eben ſo leicht, als ſchnell be⸗ rechnen läßt.

Weiter gibt es dergleichen Zettel von 125 Fl. 150 Fl., 175 Fl., 200 Fl., 250 Fl., 375 Fl., 400 Fl., 500 Fl. und endlich 600 Fl., was die vom höchſten Betrage ſind. Ein ſolcher Surinamiſcher Gulden iſt aber nicht mehr als 8 Stüv. Holländiſch, oder 24 Kr. Rh. G Gr. 4 Pf. Sächſ.) werth. Die Schei⸗ demunze iſt ebenfalls nichts als Papiergeld. Es ſind dies die ſogenannten Karten von 10. 15. 20. 30. und 50. Stuͤv. Surinamiſch, ſo wie die von 5 und 10. Fl. gleicher Währung. Dies von dem hieſigen Geldweſen, ſo weit es nöthig ſchien. Ich gehe nun zu den öconomiſchen Verhältnißen über, und fange mit der Hausmiethe an.

Dieſe ſteht hier ungeheuer hoch. Für die kleinſte, ſchlechteſte Wohnung, wenn ſie nur nicht zu ſehr abgelegen iſt, werden jährlich 12 1500 Fl. Sur.