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Vierte Folge.
mir zunächſt auf mein Wort glauben, da Sie mich als Ihren Arzt angenommen haben. Beginnen Sie die Cur und ſetzen Sie dieſelbe mit Entſchloſſenheit fort, und wenn Ihre Wie⸗ derherſtellung etwas fortgeſchritten ſein wird, werde ich Ihnen weiter ſagen, was Sie zu thun haben. Ich werde Ihnen den höheren Zweck des Lebens zeigen, den Zweck, welchen mit allen Ihren Kräften zu erreichen, Ihr Glück ausmachen wird. Madame, ich grüße Sie und bin mit Achtung und Zu⸗ neigung P. J. Proudhon.“ — e.
Die Verjährung.
Die Verjährung iſt eine Gönnerin des menſchlichen Geſchlechts. Ohne ſie würde gar kein Eigenthum möglich ſein und die Proceſſe in Beanſpruchung des Grundbeſitzes, welcher einſt den Vorfahren gehörte, würden kein Ende nehmen.
Nicht weniger mächtig iſt die Verjährung in Criminal⸗ angelegenheiten. Wenn es ſich um eine ſolche Anklage han⸗ delt, ſo wird der Angeklagte ſagen:„Vor zehn Jahren, den und den Tag, zu der und der Stunde, könnte ich ein Alibi nachweiſen laſſen und meine Unſchuld darthun, wären die
Zeugen nicht geſtorben und ware das Verbrechen früher ver⸗
folgt worden.“ Die menſchliche Gerechtigkeit muß dann wohl ſtill ſtehen. Sie befürchtet, einen Unſchuldigen zu treffen. Wenn
der Angeklagte ſchuldig iſt, ſo nimmt ſie an, daß er ſein Ver⸗
brechen durch ſeine Gewiſſensbiſſe und durch die fortwährende
große Angſt vor der Strafe abgebüßt habe.
Im Allgemeinen iſt das wahr.
Wir laſſen hier zwei merkwürdige Fälle der Verjährung in Criminalſachen folgen, die beide den Regiſtern des Aſſiſen⸗ hofs in Paris entlehnt ſind.
Vor ohngefähr zwanzig Jahren erſchienen zwei Mit⸗ ſchuldige vor dem Geſchwornengericht.
Der Eine von ihnen geſtand mit der größten Aufrich⸗ tigkeit alle Umſtände eines von ihnen begangenen Mordes.
Robert und Baſtian hatten eine Frau, die Schwieger⸗ mutter Robert's, erdroſſelt. Sie hatten ſie in einem Garten, welcher Robert gehörte, vergraben; um den Leichnam ver⸗ ſchwinden zu laſſen, hatten ſie die Grube mit Kalk gefüllt, allein ſie hatten vergeſſen, den Kalk anzufeuchten. In Folge deſſen hatte der Kalk eine dicke, harte Kruſte gebildet und der Leichnam hatte ſich gleich einer Mumie erhalten.
Robert ſtudirte das Strafgeſetzbuch und ebenſo das Ge⸗ ſetzbuch der Criminalinſtruction ſehr ſorgſam. Verbrechen verjähren nach zehn Jahren. Er hatte zu ſich geſagt:„Nach
zehn Jahren Beſorgniß werde ich ruhig ſchlafen!“
Er wurde indeſſen verhaftet, verhört, man fand aber den Leichnam der Frau nicht; man konnte nicht einmal den Tod der Schwiegermutter beweiſen.
Aus Mangel an Beweiſen wurde Robert in Freiheit geſetzt. Die Rathskammer erließ ein ihn freiſprechendes Ur⸗ theil, und ſieben oder acht Monate nach dem Morde ſah ſich der Mörder wieder frei.
Er fürchtete von jetzt nichts weiter als eine Denuncia⸗ tion Baſtian's. Er erkaufte ſein Stillſchweigen vermittelſt einer Geldſumme, deren Betrag er ihm jährlich auszuzahlen verſprach.
Als zehn Jahr um waren, athmete er frei auf. Er ſagte zu Baſtian:„Ich fürchte Dich nicht mehr. Du kannſt ſpre⸗ chen. Meinetwegen öffne den Mund, meine Caſſe iſt für Dich geſchloſſen!“
Baſtian ſchrieb ihm:„Nimm Dich in Acht; ich werde
ebenfalls ſein Recht.
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der Juſtiz ſagen, in Deinem Garten zehn Fuß von der gro⸗ ßen und funfzehn Fuß von der kleinen Mauer nachzugraben.“
Robert ſchweigt und Baſtian führt ſeine Drohung aus. Robert wird verhaftet. Er leugnet und überdies beruft er ſich auf die Verjährung. Er hatte aber vergeſſen, daß die Verjährung durch das damals gegen ihn eingeleitete gericht⸗ liche Verfahren unterbrochen worden war und daß der Aus⸗ gangspunkt derſelben nicht mehr der Tag, an dem das Ver⸗ brechen begangen worden, ſondern das Datum des ihn frei⸗ ſprechenden Urtheils war.
Die Juſtiz hatte noch während ſechs Monate einen An⸗ ſpruch auf ihn.
Es blieb noch übrig, den Leichnam aufzufinden.
Man führte den Gefangnen in den von Baſtian ange⸗ zeigten Garten. Man gräbt nach; man findet nichts.
Robert bleibt unbeweglich.
„He!“ ſagt ein Gensdarm zu ihm,„Sie ſtehen ja ſo feſt auf dieſer Stelle wie eine Statue. Hält Ihre Schwie⸗ germutter Sie an den Füßen?“
Robert zitterte.
„Hier muß gegraben werden,“ ſagte der Inſtructions⸗ richter.
In der That fand man drei Fuß tief den in ſein Lei⸗ chentuch von Kalk gehüllten Leichnam, deſſen Identität in Folge der von den Mördern ergriffenen Vorſicht leicht zu er⸗ kennen war.
So kam dem Mitſchuldigen die Verjährung zu Gute, während es bei dem eigentlichen Urheber des Mordes nicht der Fall war. Man hatte vor dem Geſchwornengericht das eigenthümliche Schauſpiel, daß ein Verbrecher ſeinen Mord ausführlich erzählte, was ihm den Kopf gekoſtet hätte, wäre es einige Monate früher geſchehen.
Robert wurde zum Tode verurtheilt.
Das andere Beiſpiel iſt weniger tragiſch; es handelt ſich dabei um eine Bigamie oder richtiger geſagt um eine Trigamie.
Bereits einmal verheirathet, hatte der Angeklagte ſich von ſeiner Frau getrennt, nachdem er zwei oder drei Jahre mit ihr verlebt hatte. Er begab ſich in eine Stadt in der Provinz, wo er für unverheirathet galt und ſich wieder ver⸗ heirathete.
Zwölf Jahr nachher ſtarb ſeine erſte Frau.
Er kehrte nach Paris zurück und ſchloß dort eine dritte Ehe; ſeine zweite Frau hielt ſich für ſeine erſte Gattin und klagte ihn der Bigamie an.
Man kannte ſeine erſte Ehe nicht; der Angeklagte hatte nicht gewagt, davon zu ſprechen. Er hielt ſeine Angelegen⸗ heit ſchon für ſchlecht genug, glaubte aber doch unter der Bürgſchaft des Geheimniſſes, das der Advocat ſeinem Clien⸗ ten ſchuldet, ſeinen Vertheidiger davon in Kenntniß ſetzen zu müſſen.
Der Tag der gerichtlichen Verhandlung der Sache kam. Nach der Vorleſung des Anklageacts beantragte ſein Advocat, ſeine Schlußfolgerungen ſtellen zu dürfen.
„Mein Client,“ ſagte er,„lebt nicht in doppelter Che. Es war der Fall mit ihm vor zwölf Jahren, als er die Frau heirathete, die dort auf der Zeugenbank ſitzt. Dieſe Bigamie wird durch die Verjährung gedeckt. Was aber nichts verde⸗ cken kann, das iſt die radicale Nullität, welche ſich aus dieſer Bigamie ergiebt. Madame iſt nicht und war nie die geſetz⸗ liche Frau meines Clienten. Er hat ſich von ihr getrennt; das war ſein Recht. Er hat ſich wieder verheirathet; das war Seine letzte Heirath iſt allein die gül⸗


