Zeitschriftenband 
24 (1856)
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8 Der Erbe der Annesley.

erſtatter, in Folge der Verhöre, Zeugen und Documente, wenigſtens in allen weſentlichen Zügen, als wahr und richtig bekundet. Weil„es nicht der Mühe lohne, aus den weitläufigen Protokollen den Inhalt nur in minder erquicklicher Art und doch ohne mehre Genauigkeit zu referiren“, haben die Berichterſtatter dieſes Proceſſes mit der Publication jener Schrift angefangen. So ſind auch wir angewieſen, ſtatt mit der Klageacte, mit einem Roman anzufangen,„einer Erzählung, welche es mit den wunderbarſten Legenden aushalten könne, einer, wie es nur eine fruchtbare Einbildungskraft zu Tage bringt“ und an deren Echtheit auch nach dem gericht⸗ lichen Ausgange Niemand ſonſt Zweifel gehegt.

Wo man uns einen vollſtändigen Roman überlaſſen hat, liegt es nicht an uns, das appretirte Gewand in ſeine Fäden aufzulöſen; es bleibe den im Ganzen in dem Roman, der eine Wahrheit, wenn auch nicht ganz reine Proſa ſein ſoll, aber zum Schluß der Novelle erſcheinen einige der wichtigſten Zeugenausſagen und Documente, die auch den Juriſten, der unmuthig werden könnte, beſchwichtigen.

Wir blicken in eine troſtloſe Häuslichkeit und Ehe des letzten, vierten Lords von Altham, Arthur Annes⸗ ley, des Vaters unſers James, des Prätendenten.

Lord Altham führte mit ſeiner Gattin ein diſſolutes Leben. Es war eine verſchwenderiſche Wirthſchaft. Das Daſein ſeines einzigen Sohnes und künftigen Erben war dem Vater nach den Geſetzen hinderlich zur freien Verwaltung oder Ablöſung gewiſſer Güter und Ein⸗ nahmen. Gewiß iſt, daß der Baron ihn nicht in die öffentliche Schule ſchickte, ſondern in eine kleine Winkel⸗ ſchule eines entfernten Orts gebracht hatte. Bald