Zeitschriftenband 
24 (1856)
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Der Erbe der Annesley. 1743.

Am 11. November 1743 fing im Exchequer Gerichtshof zu Dublin ein merkwürdiger Proceß an, der, vierzehn Tage fortdauernd, in ganz England, namentlich unter der Ariſtokratie, mit beiſpielloſer Aufmerkſamkeit angehört und begleitet ward. Das Recht, welches der Ankläger verfolgte, oder vielmehr der Raub, den er zurückfoderte, ein Object an und für ſich von großer Bedeutung, denn es galt die Erbſchaft und das Erſtgeburtrecht einer der erſten engliſchen Familien, intereſſirte diesmal nicht ſo⸗ wol vorzugsweiſe des hohen Werthes oder der vornehmen betheiligten Perſonen, als der wunderbaren Begeben⸗ heiten wegen, von denen man ſchon im Publicum wußte und die im Verlauf des Proceſſes vollſtändig zu Tage kamen.

Der Vorfall, daß Kinder, namentlich erſtgeborene Söhne in Familien von großem und altem Grundbeſitz geſtohlen, das heißt verſchwinden und verdunkelt werden, in der ſträflichen Abſicht anderer nächſtgeborener Ver⸗ wandten, ſich des Erbes der Verſchwundenen zu bemäch⸗ tigen, begegnet in Deutſchland, wenn gar nicht, doch nur ſelten, im alten Frankreich traf es ſich häu⸗

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