Jahrgang 
23 (1855)
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Seidenfaden.

nur das erſte Urtheil, ſondern es weigerte ſich auch, das Geſuch an die landesherrliche Gnade zu unterſtützen. Dies Geſuch ging nicht weiter als darauf: die Todes⸗ ſtrafe in lebenslängliche Eiſenſtrafe zu verwandeln! Von ſelbſt kam keine Gnade aus Caſſel. Die Stimmung im Publicum ſcheint ſie erwartet zu haben. Am 6. Februar 1837, alſo zehn Jahr nach ſeiner erſten Verhaftung ward Seidenfaden in Rinteln durch . das Schwert zum Tode gebracht. Er betrat das Schaffot mit ausgezeichneter Ruhe, Standhaftigkeit und Ergebung 3 Eine gewiſſe Theilnahme war unverkennbar für ihn im Volke; um ſo ſchmerzlicher berührte es, daß er in die Hände eines nicht geſchickten, oder vielmehr auch durch ſein Schickſal gerührten Henkers gefallen war. Man behauptet, gerade die Faſſung, mit der Seidenfaden zu Tode ging, habe ihn außer Faſſung gebracht. Derſelbe mußte dreimal zuſchlagen, ehe nur der Kopf auf die Bruſt ſank. Dann mußte er zweimal noch förmlich zum Schnitt anſetzen, um das Haupt vom Rumpf zu löſen, eine Halsabſchneiderei und Metzelei, welche die zahlreichen Zuſchauer mit Grauen und Empörung er⸗ füllte.

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Druck von F. A. Brockhaus in Leipzig.