Jahrgang 
21 (1854)
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Ein Raubmord in Kurhessen. 455

endlich durch eine Geldentſchädigung von 2000 Thalern aus der Staatskaſſe beſchwichtigen.

Die übrigen, Werner Kothe, Fehr und Kratzenberg, petitionirten umſonſt; es erfolgte weder eine Entſchädi⸗ gung, Vergütung, noch ſonſtige Zubilligung, nicht ein⸗ mal ſcheint es, worauf das oberſte Gericht angetragen, eine öffentliche Anerkennung ihrer Unſchuld.

Dagegen ereilte eine ſtrenge und gerechte Vergeltung diejenigen Beamten, welche ihre Befugniß ſo frevelhaft übertraten, Alle wurden zur Unterſuchung gezogen, Alle verurtheilt, die Strafe erreichte aber nur die Unterbeam⸗ ten. Der Amtsdiener, der Gefangenwärter und die bei⸗ den Landbereiter wurden ihres Amtes entſetzt und zu einjähriger Gefängnißſtrafe in denſelben Räumen ver⸗ urtheilt, worin ſie die fünf unſchuldig Verhafteten ſo widerrechtlich gequält hatten.

Auch gegen den leichtfertigen und pflichtvergeſſenen Juſtizbeamten Koch ſchwebte ſchon das Caſſationsurtheil, aber der liebenswürdige, talentvolle Mann hatte viele Freunde und Gönner, die es an Fürſprache und Ver⸗ wendung nicht fehlen ließen. Man benutzte die politiſchen Verhältniſſe. Im Jahre 1815 war, unter den verſchiede⸗ nen Länderabtretungen und territorialen Tauſchgeſchäften, auch die Grafſchaft Katzenellenbogen von Kurheſſen an Naſſau abgetreten. Koch ward wie eine Zubehör zu Katzenellenbogen plötzlich mit abgetreten, und in Naſſau ſand man ſich nicht bewogen, gegen einen zugewieſenen Beamten eine Disciplinarunterſuchung wegen unter ſeiner vorigen Herrſchaft begangener Vergehen fortzuführen. Er ward Juſtizbeamter des Amtes Naſſau, wo er erſt vor etwa 10 Jahren, unangefochten von der Juſtiz, verſtorben iſt.