Jahrgang 
22 (1854)
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Trinkerin geweſen, aber ſie bezeigte z. B. eine entſchie⸗ dene Vorliebe für Rum; es war ihr damit wirklich Ernſt, ſie gab ſogar die Perſonen an, wo ſie das Trinken ge⸗ lernt haben wollte; ich werde jedoch dieſe Perſonen nicht nennen. Durch die hitzigen Getränke ſei ihre Zorn⸗ wuth angefacht worden.

Wie war die Geſundheit Ihrer verſtorbenen zwei⸗ ten Frau?

Der Angeklagte gab an, ſie habe häufig an Kolik⸗ anfällen gelitten, aber nie zu einem Arzte ſchicken wollen. Außerdem habe ſie im vergangenen Jahre die natürlichen Pocken überſtanden; er habe ſie während dieſer Krank⸗ heit mit Gewalt im Zimmer zurückhalten müſſen, ohne ihn wäre ſie ausgegangen und hätte ſicher ſich dadurch den Tod zugezogen. Sie ſelbſt habe nicht gewollt, daß zum Arzt geſchickt werde.

Der Präſident bemerkte, daß Zeugen das Gegentheil ausſagen würden. Seine Frau habe nichts vom Arzt ſagen dürfen.

Ich bin auch kein beſonderer Freund von Akzten, entgegnete der Angeklagte in dem leichten, ſelbſtgenüg⸗

ſamen Ton, den er feſtzuhalten ſuchte.

über ſeine häuslichen Einrichtungen gab er an, daß er keinen Geſellen und keinen Lehrling gehalten; in letz⸗ ter Zeit habe ſich die Frau auch ohne Dienſtmädchen be⸗ holfen. Er ſelbſt habe die Einkäufe beſorgt, auch oft ſelbſt gekocht; ja es ſei ſeine Lieblingsbeſchäftigung ge⸗ weſen. Ubrigens beſtritt er, auf die Frage des Präſi⸗ denten, daß er ſeiner Frau Gelegenheit zur Eiferſucht gegeben, obwol er, oft vom Hauſe abweſend, nur ſelten mit Frau und Kindern Morgens den Kaffee trinken können; ſo ſei er mit Geſchäften beladen geweſen.

Die letzte Krankheitsgeſchichte ſuchte er ſo harmlos