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Louis Hapoleon Vonapartr.
Bonaparte zur Folge gehabt, darum ſchlägt man Ihnen eine andere Illegalität vor, das heißt geradezu ein Ver⸗ brechen; denn man ſchlägt Ihnen vor, gegen Ihren Eid zu handeln und gegen klare Thatſachen blind zu ſein. Dies Syſtem iſt monſtrös; Sie können es nicht anneh⸗ men. Das Intereſſe des Landes allein muß Sie leiten, und Sie werden Gerechtigkeit zu handhaben wiſſen. Der Parteigeiſt müßte doch furchtbar groß ſein, wenn man ſolche verhängnißvolle Grundſätze feſtſtellen wollte. Und was hat denn Louis Bonaparte's Abkunft gemein mit der Frage der Angeklagten? Kann ſein Unrecht ihres entſchuldigen? Vor der Gerechtigkeit iſt Jedermann gleich, und wenn Louis Bonaparte ſchuldig iſt, ſind es die Andern darum nicht? Wenn Louis Bonaparte der legalen Juſtiz entgangen iſt, ſo iſt es durch einen lega⸗ len Act geſchehen. Demnach darf weder ſeine Abweſen⸗ heit noch ſeine Gegenwart von Einfluß auf Ihre Ent⸗ ſcheidung ſein.“
Dieſe Warnung blieb unbeachtet. Der Proceß hatte ſeinen Fortgang, in dem indeß nicht mehr, wenigſtens nichts Weſentlicheres ermittelt ward, als was in der Notorietät beruhte. Nach 12 Sitzungen brachten die Ge⸗ ſchworenen am 18. Januar 1837 ihr einſtimmiges Nicht ſchuldig! gegen ſämmtliche Angeklagte vor.
Hätte es in der Macht der Regierung geſtanden, ſo würde ſie gern den Geſchworenen von Strasburg den Proceß gemacht haben. Trotz der fünfzigjährigen Schwan⸗ kungen aller Dinge in Frankreich iſt aber doch auch Manches unerſchütterlich feſt geworden. Der Spruch eines Geſchworenengerichts darf nicht angetaſtet, Richter können nicht disciplinariſch geſtraft und verſetzt werden. Die Macht muß ſich auf andere Weiſe zu helfen ſuchen. In dieſem Falle hatte ſie es nicht nöthig. Wenn auch
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