Zeitschriftenband 
17 (1851)
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VI vorwort.

auch die dringendſten Verdachtsgründe gegen Stauff vermochten den unheimlichen Schleier nicht ganz zu lüften, der Argwohn klammerte ſich noch gar zu gern an die intereſſante Annahme eines gräfli⸗ chen Gattenmordes, und wer ſagt uns, ob eine Un⸗ terſuchung, ein Richterſpruch hinter verſchloſſenen Thüren dem unglücklichen Grafen Görlitz ſeine volle Ehre wiedergegeben hätten! Es bedurfte dieſer hiſtoriſchen Oeffentlichkeit, um den letzten Nebelflecken fortzuwiſchen, und nur durch die Le⸗ bendigkeit dieſer Verhandlungen, deren Intereſſe mit jeder Sitzung ſteigt, ward es möglich, den Cha⸗ rakter des Mörders ſo ans Licht zu bringen, wie es einer Inquiſition und Verhandlung zu Protocoll niemals gelungen wäre. Die Eitelkeit des Ver⸗ brechers, die Luſt, die angelogene Rolle vor dieſer glänzenden Verſammlung durchzuführen, wurden ebenſoviel Stricke. Die Lüge iſt eine bedenkliche Waffe für einen Angeklagten vor einem öffentlichen Gerichte; wo ſo viel Richter um ihn ſtehen, als Augen ſind, wird ſie in der Regel verderblich. Die Gegner der Schwurgerichte pflegten unter ihren Einwänden auch den aufzuſtellen, daß, wo das Verfahren gut und gerecht, es doch nur eine Ko⸗ mödie wäre, indem alles vorher abgemacht ſei oder ſein müßte. Wer wagt dies in dieſem Falle zu behaupten? Die Entwickelung iſt blitzartig, die Rede, der Blick zündet, und aus der künſtlichſten Verſtellung ſpringt durch die Reibung der Funke der Wahrheit plötzlich heraus. So iſt denn dieſer Fall ebenſo intereſſant als inſtructio für den Juri⸗