Zeitschriftenband 
16 (1850)
Einzelbild herunterladen

472 VDas Perschwinden des Lord Bathurst in Perleberg.

ſchaft anheimgefallene Sache der Oeffentlichkeit zu über⸗ geben.

Welche Rückſichten könnten dies verbieten? Mit merkwürdiger Conſequenz wurde von der Cenſur im Preußiſchen, ſolange ſie exiſtirte, jede Erwähnung des perleberger Vorfalls, auch wo ſie in der harmloſeſten Weiſe geſchah, geſtrichen. Lagen hier beſondere Vor⸗ ſchriften vor? Etwa um das Jahr 1830 fand man in einer Mergelgrube in der Nähe der Stadt das Gerippe eines menſchlichen Körpers. Es iſt anderweitig erwie⸗ ſen, daß es keinen Zuſammenhang mit der Perſon und der That in Frage hat. Dennoch ward auch jede Beſprechung darüber in den Zeitungen zurückgewieſen.

Es iſt Niemand in den Sinn gekommen, König Friedrich Wilhelm UMI. oder den Staatskanzler Harden⸗ berg, oder irgend wen in der preußiſchen obern Ver⸗ waltung zu verdächtigen, daß ſie Bathurſt's Tod gewollt oder nur begünſtigt. Das Schlimmſte, was man gegen die damalige preußiſche Regierung erwähnen und ſagen könnte, iſt ſchon geſagt: daß ſie ſich zu ſchwach gefühlt, ein Verbrechen zu hindern oder zu entdecken, und die Verbrecher zu verfolgen, weil eine politiſche Macht ihr gegenüber ſtand, unter deren tyranniſcher Siegergewalt ſie kaum wieder zur Selbſtändigkeit aufathmete. Fünf Jahre vorher hatte Napoleon den Herzog von Enghien auf deutſchem Boden aufheben und erſchießen laſſen. Napoleon's Verfahren ward mannichfach angeklagt; Nie⸗ mand hat die angeklagt, denen vielleicht die Pflicht ob⸗ lag, aber die Macht abging, es zu hindern. Solange alle unſere Gerichtsacten geheimnißvoll verſchloſſen blieben, war es natürlich, daß man auch über dieſen Fall nichts publiciren ſollte. Wir ſind in eine neue, andere Zeit übergetreten. Es ſoll kein Geheimniß mehr vor der