Zeitschriftenband 
15 (1850)
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408 Constantin Weisr.

Criminalgericht anzuzeigen. Es ſei auch Pflicht gegen den Bruder ſeiner Frau, damit, wenn er unſchuldig, er ſich vor ſolcher Anſchuldigung rechtfertigen könne; ſei er ſchuldig, könne er nur durch Erleidung der Strafe ſeine That ſühnen.

Schon am Nachmittag deſſelben Tages machte der Aſſeſſor von B... beim Criminalgericht die Denun⸗ ciation. Sofort ward die Brenner, ein unverdächtiges Mädchen, 26 Jahr alt und Tochter eines verſtorbenen Regierungstanzelliſten, zu Protocoll vernommen; ſie wie⸗ derholte die obige Erzählung, ward darauf vereidet und zur Verſchwiegenheit angewieſen.

Am 11. ward der Leichnam des verſtorbenen Weiſe ausgegraben, von mehren Perſonen, die ihn genau ge⸗ kannt, recognoſcirt und vor vollſtändig beſetztem Ge⸗ richt, mit der Obduction und Secirung verfahren. Die Fäulniß hatte den wohlgenährten, kräftigen Körper noch wenig angegriffen. Im Magen und den dünnen Där⸗ men fand man zwar Spuren von Entzündung, ſonſt abernichts Bedenkliches. Bei der am folgenden Tage vorgenommenen chemiſchen Unterſuchung fand man jedoch in den Contentis des Magens weißen Arſenik in auf⸗ gelöſtem Zuſtande Das Gutachten fiel dahin aus, daß der Entſeelte ſo viel davon verſchluckt, daß er daran hätte ſterben müſſen.

So ſtand denn feſt: Weiſe war vergiftet worden. Denn an einen Selbſtmord konnte Niemand denken. Er war ein notoriſch lebensfroher Mann; der Rath Wag⸗ ner und ſeine Frau bekundeten eidlich, daß er am Abend vor ſeinem Tode in ihrer Geſellſchaft äußerſt luſtig ge⸗ weſen und von einer Reiſe mit wahrem Enthuſiasmus