426 Cartouche.
einen Augenblick zuſammen, ob er in ihm einen Verrä⸗ ther fürchten oder die Gratulation als ein Omen ſeiner Zukunft annehmen ſolle. Er wählte das Letztere und beſchenkte ihn reichlich; einer der wenigen Züge, die ihn etwas über die äußerſte Gemeinheit eines Strauchdiebes erheben.
Bei der zweiten Verſammlung ward die von ihm entworfene Verfaſſung verleſen und angenommen. Ihre Hauptpunkte waren: Der Hauptmann hat das Recht über Tod und Leben gegen Jeden aus der Bande; er braucht Niemandem Rechenſchaft darüber abzulegen; Je⸗ der iſt eidlich verpflichtet, dem Andern beizuſpringen, auch auf Gefahr ſeines Lebens, wenn der Andere ſich in Gefahr befindet; paſſiver Gehorſam gegen die Offi⸗ ciere, welche der Oberhauptmann ernennt. Das Uebrige waren Disciplinargeſetze.
Man ſieht, dieſe Verfaſſung war zur Zeit des Abſo⸗ lutismus abgefaßt.
Aber ſie bewährte ſich zum Schrecken von Paris in außerordentlicher Weiſe. Man hörte bald in der Haupt⸗ ſtadt von nichts als Diebſtählen, Einbrüchen und Mord⸗ thaten ſprechen. Die häuſigſten und frechſten Anfälle fanden an den Quais und auf den Seinebrücken ſtatt. Die Beraubten wurden in die Seine geworfen. Kein noch ſo kunſtreiches Schloß war mehr feſt genug; mit Strickleitern ſtieg man bis in die obern Etagen. Die feingebildetſten von Cartouche's Leuten wurden in den Kirchen zum Taſchen-, Börſen- und Juwelendiebſtahl gebraucht. Während die reichen Damen neben einem überbigotten Andächtigen zu knien vermeinten, der ſeine vor ſich gefalteten Hände Viertelſtunden lang nicht be⸗ wegte, nicht zurückzog— weil ſie von Holz oder von Wachs waren, mit Handſchuhen darüber— griffen die
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