Jahrgang 
01-26 (1866)
Seite
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den Körper deſſelben ergriff und ihn mit ſeiner Hand unter das Waſſer drückte, bis das Leben entflohen war. Der Leich⸗ nam wurde dann wieder ins Haus geſchafft und beerdigt, als ſei er eines natürlichen Todes geſtorben. Die Behörden nahmen davon nicht die geringſte Kenntniß, da die Umſtände, unter denen man ihn im Waſſer erſtickte, das Verfahren voll⸗ kommen zu rechtfertigen ſchienen. Dagegen wird in China ein wirklicher Mord gewöhnlich ſehr ſtrenge beſtraft. Derſelbe Verfaſſer erzählt: Als ich eines Tages aus einer der Oeffnungen in der Baſtion des ſüdlichen Thors ging, trat ich in eine Vorſtadt, welche dicht unter dem Walle liegt. An dieſer Stelle lag quer über den Weg ein Bettler,

welcher dem Tode ſehr nahe zu ſein ſchien. Ich unterſuchte

ihn und fand, daß das Lebenslicht bei ihm eben im Erlöſ

war. Als ich etwa eine Viertelſtunde ſpäter zurückkehree, war er bereits todt. Sein auf einem öffentlichen Wege liegen⸗ der Leichnam ſchien gar keine Aufmerkſamkeit zu erregen. Leute gingen nach beiden Richtungen an ihm vorüber, nahmen aber nicht mehr Kenntniß von ihm, als wenn eine todte Katze da gelegen hätte. Es war offenbar kein Anblick, welcher in irgend einer Art die Vorübergehenden zu intereſſiren ſchien, eben ſo wenig wie die Lage, worin er ſtarb, ihre Sympathien erweckte. Wenn Bettler auf offener Straße ſterben, wie es bei dieſem Manne der Fall geweſen war, ſo bleiben ihre Leichname an der Stelle, wo ſie geſtorben ſind, liegen, bis ſie von dem Polizeiaufſeher des Bezirks entfernt werden. Ein Grund, weshalb das Publicum ſich hütet, in einem ſolchen Falle einzuſchreiten, liegt darin, daß nach dem chineſiſchen Ge⸗ ſetz derjenige für die Koſten der Beerdigung verantwortlich iſt, der ſich des Verſtorbenen angenommen hat. C.

Novellen⸗Feitung.

Misrellen.

Drei Dinge ſind weſentlich, wenn der Menſch ſich glück⸗ lich fühlen ſoll: Etwas zu thun, etwas zu lieben, und etwas,

worauf man hofft.

Der Dichter Lamartine ſoll für ſeinLeben Byron's, das jetzt im Feuilleton des Conſtitutionnel erſcheint, 40,000 Fr. Honorar empfangen. Die Eigenthümer desſelben Jour⸗ nals ſollen ihm für ein anderes ManuſcriptMa mere, das ſeit zwei Jahren in ihrem Beſitz iſt, 30,000 Fr. Honorar bezahlt haben, dürfen das Werk aber erſt nach Verlauf einer gewiſſen Zeit veröffentlichen. C.

Vam dentſchen Züchermarkt.

Unterhaltungen mit meinen jungen Freun⸗

dinnen. Von Marie Harrer. Hannover, Haſe Buchhandlung. 3 Baiae

In dieſen für die Jugend beſtimmten Bänden verbin⸗ det ſich viel weibliche Schwärmerei mit lehrhaft moraliſcher Tendenz und ſucht den an ſich ernſten Gegenſtand genießba⸗ rer zu machen und oft Geſagtes in ſcheinbar neuem Gewande vorzuführen. Die Ausſtattung iſt durch großen deutlichen

. B

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