dern vielmehr der enragirteſte Parteigängen der Ortho⸗ doxie, der die Larve eines Feindes ſich vorneh e, nur um das eigne Heerlager als Engel mit dem feurigen Schwerte von gewiſſen unreinen Elementen zu ſäubern. Wenn dies in der That Verfaſſers Abſicht war, ſo müſſen wir geſtehen, daß er ſeiner Partei mit einer Schlauheit diente, die der raffinirteſten jeſuitiſchen Bildung zur Ehre gereichen würde; denn könnte es eine vollendetere Intrigue geben als die, welche der eigenen Partei in offenbar übertriebenem Maße die roheſten Vergehungen, wie Tobſucht, Untreue, Dieb⸗ ſtahl, Mord vorwirft, die ſo offenbar ſind, daß ſie Nie⸗ manden gefährden können, um die feineren zu verſchweigen, die ſchleichende Hinterliſt, die heimtückiſche Intrigue und alle jene raffinirten Manoeuvres, die eine mächtige Partei zu einer unbeſieglichen machen?
Wie dem auch ſei, eingehende Enthüllungen, ſachliche Aufſchlüſſe hat der Verfaſſer uns nicht gegeben. Er hat es vorgezogen, ſeine Phantaſie in der freien Erfindung unbegrenzter Scheußlichkeiten und Schurkereien ſich be⸗ wegen zu laſſen, ſtatt thatſächliche Zuſtände uns zu ſchil⸗ dern. Trotzdem, daß er augenſcheinlich ſelbſt Theologe iſt und theilweiſe die dargeſtellten Verhältniſſe ſelbſt kennen gelernt hat, hat er der ſachgemäßen Auffaſſung namentlich der kirchlichen Amtsverhältniſſe wenig Aufmerkſamkeit ge⸗ ſchenkt. Gleich auf der 13. Seite wird in einer officiellen feierlichen Diöceſan⸗Synode eine ſchriftliche Ausarbeitung des Candidaten Richter vom Superintendenten Möller in Gegenwart des Conſiſtorialrath und Abt Ellis als ein „Teufelswerk“ recenſirt, und Herr Candidat Richter be⸗ wirbt ſich trotzdem, nachdem von rechts und links Schimpf⸗ wörter gefallen ſind(mit denen der Herr Verfaſſer über⸗ haupt ſehr freigebig iſt), als wenn nichts vorgefallen wäre, um eine Pfarre. Iſt ſo etwas in Amtsverhältniſſen mög⸗ lich? Wir meinen, ein Vorfall, wie der geſchilderte in jener Synode, müſſe augenblicklich Disciplinarunterſuchung nach ſich ziehen, deren Reſultat entweder ein Verweis gegen den Superintendenten wegen Ueberſchreitung oder eine Ausſchließung des Candidaten aus dem geiſtlichen Ver⸗
Novellen⸗Zeitung.
bande ſein wird.— Nicht weniger unbegreiflich iſt Seite 207 die Art und Weiſe, wie dem Conſiſtorialrath und Abt Ellis durch„Miniſterialbeſchluß“ das Abtkreuz ge⸗ nommen und die Abſetzung angezeigt wird, mit„Hinwei⸗ ſung auf einen inliegenden Brief von Ellis' Hand.“ Als wenn ein Conſiſtorialrath und Abt ſo gelegentlich abgeſetzt würde, wie man einem Freunde, den man als ſchlechten Kerl kennen gelernt hat, die Freundſchaft aufſagt! Der
Verfaſſer ſagt, das Miniſterium habe aus Gefälligkeit da⸗
von abgeſtanden, gegen ihn criminell zu verfahren,— als wenn ein Miniſterium ein Criminalverfahren ſo aus Freund⸗ ſchaft anſtellen oder abſtellen könnte! Und wenn das Cri⸗ minalverfahren niedergeſchlagen iſt, wo bleibt dann das Disciplinarverfahren? Ein Kirchenoberhaupt wird doch wahrhaftig nicht abgeſetzt, ohne vorher zur Verantwortung und Vertheidigung hinzugezogen zu ſein? Und den ver⸗ hängnißvollen Brief ſchickt man dem Abgeſetzten zu, wäh⸗ rend man„eine beglaubigte Abſchrift den Acten beilegt?“
Sicher wird wohl jedes Gericht umgekehrt verfahren müſſen
und das corpus delicti bei den Acten behalten, den Ange⸗ ſchuldigten aber zur Anerkennung ſeiner Handſchrift her⸗ beirufen!
Dergleichen ſind ſcheinbar Kleinlichkeiten und Aeußer⸗ lichkeiten einem poetiſchen Werke gegenüber; wenn aber Jemand uns ſagt, er wolle in ſeinem poetiſchen Werke Zuſtände der Gegenwart und gar eine große mächtige Partei in ihr uns ſchildern, ſo können wir wohl verlangen, daß er gerade durch gewiſſenhafte und ſachgemäße Behand⸗ lung ſolcher Aeußerlichkeiten zeige, wie er ſeines Stoffes durch und durch mächtig ſei, damit wir eine gleiche Ge⸗ wiſſenhaftigkeit auch bei ſeinen inneren denzen ver⸗ muthen dürfen. Herr Fr. Friedrich hat in. ſeiner Partei mit dieſem Buche jedenfalls den beſten— ze⸗ zeigt; ob er für dieſen beſten Willen auch die beſten ⸗ gefunden, möchten wir bezweifeln; jedenfalls wünſchten wir nicht, daß ſeine Schrift von der angegriffenen Partei eine Gegenſchrift im ſelben Tone hervorrufen möchte.
R. Giſeke.
Allgemeiner Anzeiger.
Amerikanische Literatur.
So eben erschien in meinem Verlage und ist in allen Buchhandlungen vorräthig:
THE LAST OF THE MOHICANS.
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J. FENIMORE COOPER.
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Jeder Band dieser Sammlung wird einzeln zu obigem Preise von ½ Thlr.= 54 Xr. rh. verkauft.
Verlagsbuchhandlung von Alphons Dürr in Leipzig.
So eben erschien in Paris und ist bei Alphons Dürr in Leipzig zu erhalten:
La Question d'Argent-
Comédie en 5 actes Par Alexandre Dumas flls. In- 12. Preis 20 Ngr.
Redigirt unter Verantwortlichkeit von Alphons Dürr in Leipzig.— Verlag von Alphons Dürr in Leipzig.— Druck von Gieſecke A Hevrient in Leipzig.
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Hierbei eine literariſche Beilage von Alph Ans Dürr in Leipzig.
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Novellen
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