Teil eines Werkes 
2. Band (1832)
Einzelbild herunterladen

— 345 —

lich geachtet, daß beide Theile aus der Ge⸗ meinſchaft der Ubrigen verſtoßen werden. Vielweiberei iſt erlaubt; wiewohl nur die Haͤupter mehr als zwei Frauen nehmen duͤr⸗ fen. Weil jegliche Frau genoͤthigt iſt, die Arbeit in ihrem eigenen Hauſe und fuͤr ihre Familie zu verrichten, ſo iſt ſie nicht nur da⸗ mit zufrieden, daß ihr Mann eine zweite Frau nimmt, ſondern verſieht ihn in den meiſten Faͤllen damit, indem ſie eine Schwe⸗ ſter oder eine Freundin, welche ſie beſonders liebt, dazu auswaͤhlt; denn unter ihnen gibt es weder Sklaven, noch Dienende.

»Alle Frauen ſind wohlgebildet, ſanft und ihren Familien ſehr zugethan. Sie ſind rein⸗ lich an ihrem Koͤrper, und in Gewaͤnder ge⸗ kleidet, welche ſie von der Borke eines Bau⸗ mes machen; dieſer Zeug iſt weich und da⸗ bei dauerhaft, nimmt auch alle Farben an. Unſere Wohnungen haben ein oberes Stock⸗ werk von Bambus; der untere Theil dient zur Aufbewahrung von Vorraͤthen. Der Ta⸗ bak, den Sie jezt rauchen, wächſt auf unſe⸗ rer Inſel; alle unſere Leute gebrauchen ihn. Dieſe hoͤlzernen Pfeifenroͤhre verfertigen ſie aus einer Art von Jasminſtaude, deren Mark ſie austreiben, ſo lange es gruͤn iſt, aus