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freien, kaiſerlichen Gerichts! Kann und ſoll nun
beginnen ein achtes und rechtes Gottesgericht zwi⸗ ſchen den anweſenden beiden Rittern, ſo es ver⸗ langt haben?“ — 33
„Es kann und ſoll zcic — me der aͤlteſte Schoͤffe — wenn die Ritter noch dabei be⸗ harren.““
„So tretet denn herzu, Ihr beiden Kan pfer! — ſprach der Gaugraf ferner — und ant⸗ wortet mir: Wollet Ihr noch die Entſcheidung Eurer Sache einem Kampfe auf Leben und 2b uͤberlaſſen?“ .
Und beide Ritter antworteten: „Ja!“
„Sind Euch die Geſetze des Kampfes be⸗ kannt?“
„Sie ſind's!“
„Habt Ihr Euch nicht auf verbotene Veiſ mit gefeyeten Waffen verſehen, noch an Euch verborgen geheime Amulette, oder dem etwas Aehnliches?“
„Nein!“
„Nun ſo ſchwoͤret denn auf dieſes Kreuz: daß Ihr nur auf erlaubte Weiſe geharniſcht und be⸗ waffnet ſeyd; auch daß Ihr Euch genau achten
wollet nach den Geſetzen des Kampfes.


