Hund auf ſeinen Achſeln tragen ſolle.“ Dieſes
nut gegen eine bedeutende Summe aus ſeinem Verließe entlaſſen habe.
Das Turnier wurde nun unterbrochen. Man meldete den Vorgang an den Kaiſer, und er be⸗ fahl dem Landgrafen Albert von Thuͤ ringen und dem Reichskanzler Heinrich von Klin⸗ genberg, ſieben alte Ritter zu ſich zu nehmen, und mit ihnen Gericht zu halten über dieſen Hart⸗ beſchuldigten. Noch läugnete er hartnäckig, der zu ſeyn, für welchen man ihn hielt, als der Bi⸗ ſchof von Halberſtadt, in deſſen Sprengel der Regenſtein lag, ebenfalls als Zeuge gegen ihn auftrat. Nun war der Böſewicht überwieſen, und als die Zeugen die Wahrheit ihrer Ausſage auf die herbeigebrachten Gebeine der Heiligen be⸗ ſchworen hatten, geſtand er endlich knirſchend ein, daß er der Ritter Bodo vom Regenſtein ſey.
Der Landgraf und ſeine Schöffen falleten jetzt im Namen des Kaiſers das Urtheil: „daß dieſer Räuber „unwerth ſeines adlichen Namens, nach geendigtem Turnier, und nachdem ihm ſein Wap⸗ penſchild durch den Henker zerbrochen worden ſey, den Tod durch den Strang am Galgen ſterben, auf dem Wege zur Feimſtätte aber einen räudigen
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