Teil eines Werkes 
2. Band (1869)
Entstehung
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wußte indeß bald auch hier Rath. Der regierende Graf — er hieß Eberhard — beſtimmte kraft der ihm zuſtehenden Familienautonomie, daß die beiden neuge⸗ borenen Gräflein als Erbgrafen angeſehen, behandelt und berechtigt ſeien, alſo auch künftig nach ſeinem Tode beide das Land regieren ſollten und zwar gemein⸗ ſchaftlich und dergeſtalt, daß dem letztregierenden der, gleichviel welchem von ihnen, geborene Sohn ſucce⸗ diren ſolle. Der deutſche Kaiſer beſtätigte dieſe Beſtimmung.

So waren zwei Erbgrafen von Werdenburg da, und es war ihnen beiden, mindeſtens einem von ihnen, die Succeſſion in die Regierung geſichert.

So glaubte, hoffte man.

Es ſollte anders kommen.

Die beiden jungen Erbgrafen wuchſen friſch und kräftig und luſtig empor, zur Freude aller, die ſie ſahen. Sie waren auch einander ſo ähnlich geblieben, daß die eigenen Aeltern und Geſchwiſter ſie nicht zu unter⸗ ſcheiden vermochten und nicht wußten, welcher von ihnen der Graf Leopold und welcher der Graf Franz ſei.

Der alte Graf Eberhard, gleichfalls ein nachgeborener Sohn, war früh in kaiſerliche Dienſte getreten, hatte in mancher heißen Feldſchlacht unter dem Prinzen Eu⸗ gen, deſſen Freund er geworden war, ſich ausge⸗ zeichnet und, als er nach dem Tode ſeines ältern Bru⸗