Teil eines Werkes 
2. Band (1869)
Entstehung
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nehmen, der ſie zu fuchteln und zu knuten verſteht. Die andern werden zur Feſtung verurtheilt, wozu man in nicht ſouveränen Häuſern der Lettres de cachet des Landesherrn bedarf, auch in ſouveränen, die ſelbſt keine Feſtung beſitzen. Junge Erbgrafen werden von der Succeſſion ausgeſchloſſen.“

Der junge Erbgraf war nicht wieder aufgefahren. Er ſtand ſtumm.

Der Aufſchneider, der in dieſem Augenblicke gar

nicht aufzuſchneiden ſchien, mußte ihn fragen:

„Haben Euer Gnaden denn gar nicht bemerkt, daß

man etwas gegen Sie im Schilde führt?“

„Erzähle“, ſagte der Graf.

„Alſo nicht! Unbegreifliche Verblendung der Jugend und des Leichtſinns! So hören Sie denn! Strenge Tugend und Frömmigkeit waren von jeher das Erb⸗ theil Ihrer hohen Familie. Wenn ich ſage von jeher, ſo verſtehe ich das erſt von der Zeit jenes nichtsnutz⸗ gen Erbgrafen an, der einen noch nicht gelöſten Fluch über das Haus brachte. Durch Zucht, Ordnung und Gottesfurcht glaubte man den Fluch zu bannen, Jahrhunderte lang. Es war vergebens. Sie, mein gnädiger Herr, ſcheinen ihn durch ein nichtsnutziges Leben löſen zu wollen, das jenes Erbgräflein noch über⸗ treffen ſoll. Was für Streiche haben Sie gemacht auf