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ſehen. Er wurde als der Mörder des Forſteleven Felſener, beim Mangel eines die ordentliche Strafe bedingenden vollen Beweiſes, außerordentlich zu einer dreißigjährigen Zuchthausſtrafe verurtheilt. Er mußte die Strafe antreten. Der Tod erſt erlöste ihn von ihr.
War er der Mörder? Hatte er eine gerechte Strafe verbüßt? Für die Welt war er mit ſeiner Schuld hinter den Mauern des Zuchthauſes begraben geweſen. Sollte über ſeinem anderen Grabe ſeine Unſchuld aufgehen? Ueber dem Grabe, das für ihn nicht wieder geöffnet werden konnte?
Es zu prüfen, zu erforſchen, zu unterſuchen, lag in meiner Hand, in meiner unabweisbaren Pflicht. Die ruhigen, klaren Verſicherungen des Sterbenden, die laute Stimme, die in meinem Innern für ihn ſprach, legten mir ſchon dieſe Pflicht auf. Dazu kamen manche Oberflächlichkeiten der im Ganzen umſichtig und ſorgfältig geführten gerichtlichen Unter⸗ ſuchung.
Dazu kam endlich jenes dreifache Räthſel des ſtillen Forſthauſes Winkelhorſt, die ſchöne, bleiche


