Stocke, der wiederum keinen Grund fand, ohne alle Mühe zu durchſtoßen war; ein Menſch, der dahin trat, hätte auf der Stelle in die Tiefe ſinken müſſen.
Nun ſtanden aber folgende Thatſachen feſt:
Felſener hatte um ein Viertel auf zwölf Uhr in der Nacht das Forſthaus verlaſſen. Der Verwalter und ſein Sohn hatten den unzweifelhaft von dem Mörder herrührenden Schuß um drei Viertel auf Eins gehört. Die Uhr im Forſthauſe und die des Verwalters ſtimmten faſt auf die Minute.
Zwiſchen dem Fortgehen Felſener's und dem Schuſſe lagen alſo genau anderthalb Stunden. Ge⸗ rade ſo lange gebrauchte ein Fußgänger, um von dem Forſthauſe zu der Mordſtelle zu gelangen. Als Felſener ausging, war aber der Förſter noch zu Hauſe. Der Knecht war auch noch eine Viertelſtunde wach gebliben, und er hatte Niemanden das Haus verlaſſen hören, auch ſonſt kein Geräuſch vernommen. Der rüſtigſte Fußgänger hätte aber ſicher den Forſt⸗ eleven nicht erreichen, geſchweige ihm ſo zuvorkommen können, daß er zuerſt den Wilddieb überraſchte, dieſem ſein Gewehr abnahm und darauf erſt ſeinem Opfer


