Teil eines Werkes 
5. Band (1847)
Entstehung
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Leihbibliothek eutſcher, engliſcher und franzöſiſcher Literatur

von . Eduard Ottmann in Gießen, Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256.

Seih- und Seſebedingungen.

11. Offensein der Bibliothek. Die Bibliothek ſteht zur Em⸗ pfangnahme und Rückgabe ver Bücher jeden Tag von 2 korgens 7 Uhr bis Abends 8 Uhr pffen.

2. Lesepreis. Bei Rückgabe eines geliehenen Buches wird von jedem Tag 5 Pf bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗ den angenommen.

3. CQaution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme

eines Puches, eine dem Werthe deſſelben entſprechende Summe

tinteriegen⸗ welche bei deſſen Zurückgabe von mir zurückerſtattet wird.

5 Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und für nchentlich 2 Bücher: 4 Bücher: 6 Bücher:

auf Monat: W 1N 2

5 Auswäntige Abonnenten haben für Hin⸗ und Zurückſendung 6 der Bücher auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſelbſt zu ſorgen. 3 2 6. Schadenersatz. Für beſchmutzte, zerriſſene, verlörene und 3 defecte Bücher (namentlich bei ſolchen mit Kupfern ꝛc.) muß der Ladenpreis erſetzt werden. Iſt das zerriſſene, beſchmutzte, ver⸗ lorene oder defeete Buch ein Theil eines größeren Werkes, ſo iſt . der Leſer zum Erſatz des Ganzen verpſflichtet.

. Ausleihezeit. Dieſelbe iſt auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird beſonders darauf aufmerkſam gemacht, daß das Weiterverleihen der Bücher nicht ſtattfinden darf, indem Diejenigen, welche die⸗

ſelben von mir geliehen, auch dafür zu ſtehen ha en.

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