Druckschrift 
Johanne und Louise oder Die Familien der Deportirten / von Eugène Sue ; Deutsch von Julius Werner
Entstehung
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Ich habe ſo die beſtimmte Hoffnung, daß die Regierungen, welche den franzöſiſchen Flüchtlingen eine großmüthige, oft theilnehmende Gaſtfreundſchaft erweiſen, nichts dawider haben werden, daß einer ihrer Brüder mit Hülfe ſeiner Feder und ſoviel in ſeiner ſchwachen Kraft ſteht, die ſo ehrenhaften als der Theilnahme würdigen Leiden zu lindern ſucht.

Darüber ein Wort.

Der Akt vom 2. Dezember (ich ſage der „Akt!!!“ ich bin, wie man ſieht, zurückhaltend, behutſam. —) Der Akt vom 2. Dezember warf⸗ dem Urtheile ihrer Richter (ich ſage ihrer „Rich⸗ ter;“ weiter, glaube ich, wird man die Mäßigung nicht treiben können!) Alſo, der Akt vom 2. De⸗ zember 1851, warf dem Urtheile ihrer Richter zu⸗ folge, die „Hefe der Parteien, den Abſchaum Frank⸗ reichs, die Gütervertheiler, die Jacques, die Räuber, die Frauenſchänder, die Brandſtifter, die Mörder und Banditen“ in das Land der Verbannung!

Wohlan! Konnten, ſeit dieſe „Kommuniſten,“ dieſe „Jacques,“ dieſe „Banditen,“ in die Schweiz, nach Belgien, nach England und nach Sardinien geflohen — konnten die Regierungen dieſer Natio⸗ nen, dieſen „Jacques,“ dieſen „Kommuniſten,“ die⸗ ſen „Banditen“ ein Verbrechen vorwerfen? — — Nein, nicht ein Verbrechen — konnten ſie ihnen eine Uebelthat vorwerfen? oder keine Uebelthat, nur ein Vergehen? kein Vergehen, nur die geringſte Nichtbeachtung der Geſetze des Landes, wo dieſe

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