Teil eines Werkes 
5. Band (1856)
Entstehung
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Meiſter Thibaut, ein Mann von ſechzig Jahren, hat einen feinen Blick, ein ironiſches Lächeln; ſeine

joviale Phyſiognomie verräth ſeinen unveränderlich

guten Humor.

Richard d'Otremont ſteht ſeinem vierzigſten Jahre nahe; er hat das Aeußere und die Manieren eines Mannes aus der beſten Geſellſchaft bewahrt.

Mein lieber Herr Thibaut, ſagte Herr dOtre⸗ mont mit nachdenklicher Miene,um noch einmal den juridiſchen Rath, den Sie ſo eben mir zu geben ſo freundlich waren, zu reſumiren: ein Mann, bei deſſen ehelicher Verbindung Gütergemeinſchaft feſtgeſetzt worden, kann, wie ihm beliebt, über das Vermögen ſeiner Frau diſponiren dies mag noch ſo beträchtlich ſein?.

Unterſcheiden wit jedoch genau, mein lieber Client . . . Allerdings kann der Mann über die Güter ſeiner Frau nach Belieben verfügen, aber er darf ſie nicht verkaufen ohne die Zuſtimmung der Beſagten . . . muß ich als wahrheitsliebender Gerichtsnotar hinzufügen . . .

Das heißt ſoviel, als der Mann kann i über den Betrag der Revenüen verfügen?.

Das iſt's.

Aber er verfügt abſolut ſeinem Vergnügen, ohne daß die Frau ſich der Verwendung, die ihr Mann von den gemeinſchaftlichen Revenuen macht, wiederſetzen könnte?

Unterſcheiden wir hier wieder, mein lieber Client; denn, wenn zufällig der Mann ſich einfallen ließe, die

Revenuen ſeiner Frau toll zu verſchwenden, ſo iſt ſie durch das Geſetz gegen dieſe Verſchleuderung inſoweit