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„Seit zwei Monaten geht im Stillen die Einleitung des Prozeſſes vor ſich, der durch ſeine Thatſachen unglaublich, durch ſeinen Zweck bei⸗ nahe räthſelhaft, voll Betrübniß aber für eine der größten und berühmteſten Familien Frank⸗ reichs iſt. Als vor wenigen Tagen einige Bruch⸗ ſtücke von der Anklageacte unter das Publikum gelangten, brach von einem Ende Frankreichs bis zu dem andern eine ungeheure Empörung' über das Abſcheuliche des Attentates in allen Klaſſen der Geſellſchaft aus. In Paris war der Einfluß der Anklageacte ſo groß, daß ſelbſt von den Nach⸗ ſichtigſten die Verurtheilung ſchon im Voraus ausgeſprochen wurde, obgleich der Verlauf nur unvollſtändig bekannt war. Man verſicherte ſo⸗ gar, daß das Corps der Advokaten, welches ge⸗ wöhnlich den Angeklagten von ſelbſt die Hand entgegenſtreckt, diesmal in Beziehung auf die erſte Angeklagte vor einer Vertheidigung zurückweichen würde, welche man doch als nutzlos betrachtete.
„Dieſe Beſorgniſſe haben ſich verwirklicht. Die Monſtruoſität des Attentates war ſo groß, und die erſte Angeklagte brachte ſich durch ihre, mit Widerſprüchen gemiſchten Geſtändniſſe in eine ſolche Lage, daß kein Advokat ſich mit ihrer Ver⸗ theidung befaſſen wollte. Der Herr Präſident war daher genöthigt, der Angeklagten einen Ver⸗ theidiger ex oflicio zu bezeichnen.“


