Teil eines Werkes 
71.-74. Theil, Der Wart-Thurm von Koat-Vën : Roman aus dem Seeleben 1780-1830 : 9.-12. Bändchen (1841) La vigie de Koatven
Entstehung
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Auch der 9. Artikel wurde einſtimmig ange⸗ nommen. 3

9. Artikel. Jeder Obere, welcher ſeinen Un⸗ tergebenen wirklich ſchlagt, ſoll verurtheilt ſein, ein Jahr Kettenſtrafe zu erleiden und fuͤr unwuͤrdig erklaͤrt werden, irgend eine Militar- oder Civil⸗ wuͤrde zu bekleiden.

10. Artikel. Jeder Untergebene, der die Hand gegen ſeinen Obern aufhebt und denſelben thätlich angreift, wird zum Tode verurtheilt.

11. Artikel. Alle Vergehen, die nicht vor die Competenz des Disciplinar⸗Rathes gehoͤren und von der Claſſe der Zuchtpolizei ſind, werden unter die Amtskraft des obern Platz⸗Commandanten ge⸗ zogen, welcher die Gefaͤngnißſtrafe im Namen des Geſetzes verhaͤngt, und zwar 24 Stunden, mehr oder weniger nicht, fuͤr die nachſtehend benannten Vergehen:

1) Die Vergehungen gegen die guten Sitten.

2) Oeffentliche Unruhe beim lächerlichen Cultus irgend einer Religion, oder Schmaͤhungen auf deren fanatiſche Prieſter.

3) Schmaͤhungen und grobliche Thätlichkeit zwi⸗ ſchen Perſonen, als: Schlaͤge und koͤrperliche Beleidigungen, welche der Disciplinar⸗Rath nicht beſtraft.

4) Unruhe und Stoͤrung der buͤrgerlichen Ord⸗

nung und oͤffentlichen Ruhe, mittelſt Bettelei,