ergreifen, ſelbſt nicht zur Vertheidigung des Glau⸗ bens; er folgte darin gewiſſenhaft der Doctrine der fuͤnf proteſtantiſchen Secten*), welche vor allen Dingen gänzliche Unterwerfung unter den Herrſcher gebot, und den wegen ihrer Religion verfolgten Chriſten nichts ge⸗ währte, als Ausdauer im Leiden und das Maͤrtyrerthum.
Hieronimus Cavalier ermahnte daher die Sei⸗ nigen, ſich jedes gewaltſamen Widerſtandes zu ent⸗ halten, aber er ermahnte ſie auch, mit Ruhe und Ergebung eher die grauſamſten Qualen zu erdulden, als auf die Ausuͤbung ihres Cultus zu verzichten.
Nach dem Widerrufe des Edictes von Nantes befahl Ludwig XIV. die Kirchen der Proteſtanten zu ſchließen oder zu zerſtoͤren, und decretirte die Strafe der Galeeren oder des Todes gegen jeden Proteſtanten der bei einer Verſammlung oder bei Anhoͤrung einer Predigt betroffen wurde. Ungeach⸗ tet der fuͤrchterlichen Strenge dieſer Edicte wohnte Hieronimus Cavalier gleichwohl jeder Verſammlung bei, welche die vertriebenen Geiſtlichen damals in dem Walde oder in dem Gebirge hielten.
Er beſtritt dem Koͤnige weder die Macht noch das Recht, die waffenloſen Proteſtanten niedermetzeln zu laſſen, die fromm herbeikamen, das Wort ihrer
*) Calvin, Zwingli, Oecolampadius, Busner und Bullinger.


