Natürlich wurde die Entgegnung des Miniſters, der ſich bemühte, das Einſchreiten des Militärs als eine geſetz⸗ liche Nothwendigkeit bei fortgeſetztem, thätigem Wider⸗ ſtande darzuſtellen, mit großer Entrüſtung aufgenommen, es kam zu ſehr heftigen Auftritten, deren Schluß darin be⸗ ſtand, daß der Antrag mit großer Majorität angenommen wurde, den Miniſter, der ſich ſelbſt als den Urheber dieſes unerhörten Mißbrauches der Gewalt bekannt habe, in An⸗ klageſtand zu verſetzen.
Dadurch war der Plan, den ganzen Vorfall der Ver⸗ geſſenheit anheim fallen zu laſſen, allerdings unmöglich gemacht.
Der Mitregent war förmlich außer ſich, als er noch ſpät am Abende dieſe Kammer⸗Verhandlung erfuhr, deren Beendigung er in fieberhafter Aufregung erwartet hatte. Es wurde ſofort am anderen Tage ein Miniſterrath ge⸗ halten, der vom Morgen bis ſpät in den Nachmittag hin⸗ ein dauerte. In der Stadt herrſchte eine dumpfe Gährung, und Gerüchte der übertriebenſten Art drängten ſich. Gegen Abend hieß es allgemein, die Kammer werde am anderen Tage aufgelöſt werden. Es war dies ein dem Fürſten nach der Verfaſſung zuſtehendes Recht, und ungeachtet der herrſchenden Aufregung war faſt keine Stimme, welche die Befugniß des Fürſten, dieſes Recht auszuüben, beſtritten hätte. Im Gegentheile, man erblickte darin eine Aner⸗ kennung und Aufrechterhaltung der Verfaſſung, und ſo ſchr


