Stock, welchen er in der Hand hielt, mehrmals raſch durch die Luft bewegte; Sie ſollten Sich erinnern, daß nach un⸗ ſeren Geſetzen die Prinzen unſeres Hauſes mit achtzehn Jahren großjährig werden und ich bereits in das vierund⸗ zwanzigſte getreten bin, alſo nicht mehr unter Vormund⸗ ſchaft ſtehe.* Eine Vormundſchaft kann überhaupt nur eintreten, be⸗ merkte kalt der Geheimerath, wenn die Eltern eines Un⸗ mündigen geſtorben ſind. Sie haben das Glück, Ihre beiden Eltern noch zu beſitzen, und ſind, dreiundzwan⸗ zig oder achtzehn Jahre alt, Ihrem Herrn Vater, der außerdem noch Ihr Herr und Fürſt iſt, Gehorſam ſchul⸗
dig. Das Vertrauen Ihres Herrn Vaters, meines
Herrn, hat mich, gegen meinen Wunſch und Willen, auf dieſen Platz geſtellt, und ich werde die mir obliegenden Pflichten ſo lange erfüllen, bis ich die Unmöglichkeit davon einſeche. Dann aber werde ich dieſes dem Fürſten, Ihrem
Vater, melden und meine Entlaſſung nachſuchen. Ich verbiete Ihnen daher die ferneren Beſuche
bei dem Lieutenant Steinberg! ſetzte er mit erho⸗ bener Stimme und einer ihm ſonſt nicht eigenen Erregung hinzu.
Ach, das iſt alſo des Pudels Kern! lachte der Prinz in höhniſcher Weiſe auf, wobei er mit ſeinem Stocke wieder ſo heftig durch die Luft ſchlug, daß das leichte Rohr mitten 1 durchbrach; aber wenn Sie mir auch die Mündigkeit


