men pflegte.
Bildung des Königreiches Weſtfalen verwandt; des Cott⸗
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in dieſes Gewölbe, wir werden dort weniger beläſtigt ſein und Aufſehen vermeiden.
Bei dieſen Worten ging er, von den Anweſenden dicht gefolgt, in das nahe Gewölbe eines bekannten Kauf⸗ manns, in welchem man zum Empfang und zur Be⸗ ſprechung der Tagesneuigkeiten häufig zuſammenzukom⸗
So hören Sie denn, ſprach Haller, nachdem er auf einen Stuhl geſtiegen war, indem er ſeine Brille in die Höhe ſchob; was ich Ihnen mittheile, ſtammt aus offi— ziellen und daher ſicheren Quellen!
Der Friede iſt am 9. d. M. in Tilſit unterzeichnet. Es beſteht völlige Freundſchaft zwiſchen Frankreich und Preußen. Letzteres entſagt für immer dem Beſitze aller Länder zwiſchen Elbe und Rhein, auch der Stadt und dem Herzogthum Magdeburg, ſo weit dies auf dem lin⸗ ken Elbufer liegt; dieſe Länder werden größtentheils zur
buſſer Kreiſes, der an Sachſen fällt; aller Beſitzungen des ehemaligen Königreiches Polen, mit Ausnahme des Erme⸗ landes und eines unbedeutenden Stückchens an der Grenze von Preußen. Dieſe Länder erhält zum Theil Rußland..
Rußland? nicht möglich! unterbrach man ihn.
Zum Theil Rußland, zum größeren Theil werden ſie zur Bildung eines Herzogthums Warſchau verwandt, welches unter franzöſiſchem Schutze der Souverainetät des Königs von Sachſen übergeben wird; Preußen ent⸗


