28 Die Königskrone.
klären wir hiermit, daß wir uns, nach langer und reif⸗ licher Ueberlegung und auf den Rath vieler Prälaten und Edelleute des Königsreichs, entſchloſſen haben, in dieſem Nothfall unſern Gemahl, den König Ferdinand, zum alleinigen Regenten von Caſtilien bis zur Volljäh⸗ rigkeit unſers Enkels, des Prinzen Karl von Spanien, zu beſtellen. Wir finden uns hierzu veranlaßt durch die Rückficht auf den Edelmuth und die glorreichen Eigenſchaften des Königs, unſers Herrn, als auch auf deſſen reiche Erfahrung und auf den großen Nutzen, der dem Staate aus ſeiner weiſen und wohlthätigen Regierung erwachſen wird. Wir hegen die aufrichtigſte Ueberzeugung, daß das bisherige Verhalten des Kö⸗ nigs, unſers Herrn, eine hinreichende Bürgſchaft für ſeine getreue Verwaltung iſt, ſtellen an ihn aber das Verlangen, daß er, gemäß dem beſtehenden Gebrauche, beim Antritt der Pflichten ſeines Amtes den herkömm⸗ lichen Eid ſchwörg Nun folgte eine ausführliche Veranſtaltung ſönlichen Unterhalt ihres Ge⸗ mahls, den ſiͤ Hälfte aller reinen Erträge und Gewinne aus den neu entdeckten Ländern im Weſten beſtimmte; außerdem noch zehn Millivnen Maravedis, angewieſen auf die Großmeiſterthümer der Kriegerorden. Dann traf ſie noch nachträgliche Beſtimmungen hinſicht⸗ lich der Thronfolge, in Ermangelung von Juanna's Erben in gerader Abſtammung, empfahl ihren Nach⸗ folgern die Perſonen ihres Hofſtaates auf das drin⸗


