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Stadt war ganz umzingelt, alle Zufuhr von Lebens⸗ mitteln abgeſchnitten. Seine Heeresmacht mit den Corps von Jellachich und Auersperg belief ſich auf neunzigtau⸗ ſend Mann. Der Fürſt erließ eine Proelamation an die Wiener, deren Schluß lautete:„Es werden hiermit Stadt, Vorſtädte und ihre Umgebung in Belagerungs⸗ zuſtand erklärt, alle Civilbehörden unter die Militärbe⸗ hörde geſtellt und gegen die Uebertreter meiner Befehle das Standrecht verkündigt.“
Dieſe Proclamation erweckte in der Wiener Bevöl⸗ kerung eine fieberhafte Aufregung, und der Gedanke, Gewalt mit Gewalt zu vertreiben, ward immer mehr zur That. Die Vorkehrungen zur Vertheidigung nahmen einen immer großartigern Charakter an. Der Reichstag erklärte die Proclamation des Fürſten Windiſchgrätz ge⸗ radezu für ungeſetzlich und auch der Gemeinderath der Stadt Wien ſprach ſich in dieſem Sinne aus. Beide Erklärungen wurden dem Fürſten, der ſein Hauptquar⸗ tier in Hetzendorf aufgeſchlagen, überſchickt. Die Folge davon war die ſofortige Erlaſſung einer anderweitigen Proelamation, worin es hieß:
„Erſtens. Die Stadt Wien, deren Vorſtädte und nächſte Umgebung haben achtundvierzig Stunden nach Erhalt dieſer Proclamation ihre Unterwerfung auszu⸗ ſprechen. Zweitens. Alle bewaffneten Corps und die


