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ſie in Krämpfe, die oft halbe Tage lang währten und wo dann jener traumwache Zuſtand eintrat, in wel⸗ chem ſie alles Unheil, das die Familie bedrohte, vor⸗ herſagte; und welcher in der Familie und bei der Schloß⸗ und Dorfbewohnerſchaft unter dem Namen des„böſen Tages“ bekannt war.
Trotz des hohen Alters der Gräfin in ihrer Abge⸗ ſchiedenheit von der Außenwelt, galt ſie noch immer als oberſte Gebieterin im Schloſſe und keine einiger⸗ maßen wichtige Familienangelegenheit durfte ohne ihre Beiſtimmung abgethan werden. Nur ein einzigesmal hatte man hier eine Ausnahme eintreten laſſen, wie wir weiter unten ſehen werden.
Der Graf Günther von Hohenſtein, der einzige von dreien übrig gebliebene Sohn der Gräfin Ros⸗ witha, war ihr, trotz ſeines gereiften Alters und des eignen feſten Charakters doch völlig unterthan und gänzlich ihrem Willen ergeben. Er bewachte das An⸗ ſehen ſeiner Mutter mit faſt eiferſüchtiger Strenge. Dar⸗ um ſtand er auch bei ihr ſehr in Gunſt und ſie nannte ihn ſtets nur bei dem Taufnamen.
Weit weniger war dies mit den beiden Söhnen des Grafen, Ottokar und Guido, der Fall. Sie hielt ihre Enkel für angeſteckt von dem Gifte der neuen Zeit und für Rebellen an Vater, Fürſten und Kirche. Abſonderlich ſtand Guido in hoher Ungnade, welcher als unermüdlicher Protector des Bauernſtandes von Hohenſtein ſchon ſeit der Knabenzeit ihren Abſcheu auf ſich gezogen hatte. Einmal ging dieſer ſo weit, daß der Jüngling ein volles Jahr nicht vor die Augen der Großmutter kommen durfte.
Faſt einer noch größern Gunſt als ſelbſt der Graf Günther erfreute ſich der Doktor Stephani, der wohl⸗ beſtallte Gerichtsdirecktor auf Hohenſtein, ein Mann in


