Teil eines Werkes 
[1] (1804) mit 1 Kupfer von Rosmaesler
Entstehung
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So ſtrenge wie das Verbot des Mor⸗ des, war auch jenes: keinen Armen zu berauben, und kam die übertretung

deſſelben zu ſeiner Kenntniß, ſo wurde

der Ungehorſame mit Gefängniß beſtraft, mußte dem Beraubten den zwiefachen Werth ſeines Verluſtes zurück, ihm ein Schreck; und Schmerz⸗Geld bezahlen, und obendrein dieſe Bonification, oft mit Lebensgefahr, den ſchon Entfernten ein⸗ händigen. Der darwider Murrende ſoll⸗ te am Leben geſtraft werden, wenn ihn nicht der Hauptmann begnadigte. Alle befolgten pünktlich ſeine Befehle, weil ſie Mannestugenden, Heldenſinn und Güte zugleich in ſeinem Character fan⸗ den und verehrten, und ging er finſter einher, ſo ſuchte jeder alles hervor, ihn zu erheitern. Lieder, Schwänke, Ge⸗

ſchwätz wechſelten mit einander, und

wenn er dann wieder(ein ſeltner Fall)