lichen Urtheile darüber ergangen. So in der allg. Hal⸗ liſchen Literaturzeitung(von 1850, Ergänz. Bl. Nr. 30, 51 und 32), in dem Literaturblatt von Menzel(von 1830, Nr. 60), in den Jahrbüchern für Geſchichte und Staatskunſt(Aprilheft 1830) u. v. a.
Um das ganze vier Bände umfaſſende Werk jeder⸗ mann zugängig zu machen, haben wir den Subſcriptions⸗ preis für die Abnahme aller vier Bände zumal in ge⸗ wöhnlichem Druckpapier auf 6 Thlr. oder 10 fl. 48 kr., in fein Velinpapier auf 10 Thlr. oder 16 fl. feſtgeſetzt, was beinahe um die Hälfte wohlfeiler als der bisherige Preis iſt. Den zweiten Band: Lehrbuch der allgemeinen Staarslehre, können wir ſchon in etwa vier Wochen nachliefern; es iſt ebenfalls eine zweite vermehrte Auflage davon unter der Preſſe. Oben⸗ genaunter Subſcriptionspreis dauert aber nur bis zum Erſcheinen des zweiten Bandes, wonach unfehlbar ein er⸗ höhter Ladenpreis für alle vier Bände zuſammengenom— men eintritt. Jetzt ſogleich ſind zu haben der 1., 3. und à Band, da die beiden letztern in ihrer bisherigen Form
bleiben. Für Diejeuigen, welche etwa eine zweite Auf⸗ 1 5
lage derſelben abwarten wollten, erklären wir hiemit, daß die Auflage der zwei erſten Bände dem Vorrath vom 5. und 4. Band gleich gemacht wurde, und daß alſo von letzteren keine neue Auflage erſcheinen kann, es würde denn der 1. und 2. Band auch wieder in einer nenen Auflage erſcheinen.
Dir einzelnen Bände koſten wie bisher:
I. Band. Lehrbuch des natürlichen Privatrechts, ordi⸗ när 2 Thlr. oder 3 fl. 24 kr. Velin 3 Thlr. oder 5 fl.
II. Band. Lehrbuch der allgemeinen Staatsrechtslehre, ordinär 2 Thlr. oder 3 fl. 24 kr. Velin 3 Thlr. oder


