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Leibwache zu Verſailles, am 3. October alten Styls 1789.— Die Aſſignation und die Anklageakte ſind ihm bereits aus⸗ gehändigt, und morgen erſcheint der Angeklagte vor dem Revolutionstribunal.“
„So weißt Du denn nun, was Du wiſſen willſt, Bürger;“ verſetzte Robespierre mit kalter Gleichgültigkeit.
Sans⸗Regrets Blut war wie geronnen. Die ſchreck⸗ barſten Ahnungen ſtiegen in ſeiner bekümmerten Seele auf, und mit einer ſichtlichen Beklemmung fragte er ſchüchtern die beiden Machthaber, ob denn der wackere Offizier, der für die Republik wie ein Löwe geſtritten, etwas zu fürchten habe, und ob es nicht erlaubt ſey, ihn in ſeinem Kerker, um deſſen Bezeichnung der Invalide bat, zu beſuchen.
Robespierre entgegnete mit feierlichem Tone:„Tugend und Gerechtigkeit ſind die Grundlagen eines jeden wohl geordneten Freiſtaats. Wenn auf der einen Seite das Geſetz mit ſtrenger Wage diejenigen richtet, die ſich undankbar gegen daſſelbe vergingen, ſo reicht es auf der andern Seite mit väterlicher Beſorgniß dem Angeklagten alle nur mög⸗ lichen Bürgſchaften und Vertheidigungsmittel, um ſein Lvos ſicher zu ſtellen. Das Vertrauen, welches die Nation in diejenigen Männer ſetzt, denen ſie die Handhabung der Gerechtigkeit auftrug, wie das nie genug zu lobende Inſtitut der Geſchwornen,— nicht minder die uneingeſchränkte Frei⸗ heit der Vertheidigung, ſind hinreichend, jede voreilige Furcht niederzuſchlagen. So viel im Allgemeinen, guter Bürger. Meine Geſchäfte bewegen ſich in einer andern Sphäre, und ich kann daher nichts anders thun, als Euch an den tugendhaften Bürger Ankläger hier zu verweiſen.“ Er ſtand, der langen Andienz überdrüſſig, ſchnell auf,


