Teil eines Werkes 
Zweyther Theil (1803)
Entstehung
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unter vormundſchaftliche Verwaltung geſtellt.

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alle Erwartung gelang, ſo nahm er ſich vor, dieſe Gelegenheit ſo gut zu benutzen als möglich, und vie Sache ſo weit zu treiben, als es geben wollte. Sein Plan war, die Erbſchaft zu verſilbern, die

Kapitalien einzutreiben und dann mit denſelben

nach Ungarn zu wandern, wo er unter einem frem⸗ den Namen die Fruͤchte ſeiner Spekulation ruhig

und ſicher genießen zu konnen hoffte⸗

Bey dieſer Unterſuchung fand ſich zugleich, daß Wolfer jenes Geld, welches die Hofiſchen Erben ihm einige Jahre zuvor, als er noch unter den Kai⸗

ſerlichen Truppen ſtand, geſchickt hatten, nicht

erhalten, und daß der Bothe, der ihm ſolches uber⸗ liefern ſollte, ein Spekulant andrer Art, ihm hierinn zuvorgekommen war, und ſolches fuͤr

ſich unterſchlagen hatte.

Mit der Erbſchaft ſelbſt war er, ſeitdem er ſolche ausgeliefert erhalten, ſehr wirthſchaftlich um⸗ gegangen, und es fehlten an derſelben im ganzen kaum ſechszig Gulden, welche er immittelſt zu

ſelnen Beduͤrfniſſen verwendet hatte.

Wolfer ward nun an die Preuſſiſchen Trup⸗

pen ausgeliefert, von denen er wegen ſeiner De⸗

ſertion und der jetzt mißlungenen Spekulation Pruͤ⸗ gel genug erhlelt. Die Erbſchaft ward wieder

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