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Ausfälle auf ſeine Perſon nicht irre machen laſſen. Welches Un⸗ heil ſie auch in anderen Beziehungen ſtiften mögen, ſo ſind ſie doch nicht ohne allen Vortheil für die Regierung, denn dieſe ver⸗ leumderiſchen Artikel haben die Zahl der öffentlichen Blätter der⸗ geſtalt vermehrt, und ihren Abſatz ſo in die Höhe getrieben, daß die Stempelgefälle und die Gebühren für die Ankündigungen der Krone jährlich eine hübſche Summe abwerfen.— So viel bleibt gewiß, die Ehre eines rechtſchaffenen Mannes iſt ein gar zu zartes Ding, um vor einem Geſchwornengericht abgehandelt zu werden, bei deſſen Mitgliedern man nicht immer die tiefſte Einſicht oder die reinſte Unparteilichkeit ſuchen darf. In einem ſolchen Fall wird der Beklagte nicht allein von Seinesgleichen, ſondern auch von ſeiner eigenen Partei gerichtet, und meines Dafürhaltens iſt derjenige der entſchloſſenſte aller Patrioten, der ſich aus Liebe zum Vaterland den Bosheiten ſolcher Ehrabſchneider ausſetzt. Wenn ein ehrlicher Mann, ſey es nun aus Unwiſſenheit oder Parteilich⸗ keit der Geſchwornen, auf dem Weg Rechtens keine Genugthuung dafür erhalten kann, daß man ihn in einer Flugſchrift oder Zei⸗ tung verunglimpft hat, ſo weiß ich nur noch ein einziges Mittel, das gegen den Herausgeber anwendbar wäre; es iſt zwar nicht ohne alles Riſiko, aber ſo lang ich mir denken kann, doch ſchon mehr als einmal mit gutem Erfolg verſucht worden. In irgend einer Zeitung hieß es von einem Kavallerieregiment, es habe in der Schlacht bei Dettingen ſeine Schuldigkeit nicht gethan; ein Rittmeiſter von dieſem Regiment prügelte den Herausgeber weid⸗ lich durch und gab ihm zugleich die Verſicherung, wenn er ihn gerichtlich belange, ſo habe er von ſämmtlichen Offizieren des Regiments eine ähnliche Behandlung zu gewarten. Der Gouver— neur** nahm ſich dieſelbe Genugthuung an den Rippen eines Schriftſtellers, der ihn mit ausgeſchriebenem Namen in einer periodiſchen Zeitſchrift mißhandelte. Ich kenne einen elenden Kerl dieſes Gelichters, der wegen ſchamloſer Verläumdungen aus Ve⸗


