Daß Dudleh ſich an den Großſiegelbewah⸗ rer gewendet, hatte Sir Lionel der Gefahr aus⸗ geſetzt, die Verſtandesfaͤhigkeit ſeines Muͤndels geſetzlich pruͤfen zu laſſen, und er hatte ſeine ganze Gewandtheit aufgeboten, alles ſo einzuleiten, daß er einen gluͤcklichen Evfolg fuͤr ſich erwar⸗ ten durfte. In der That war er uͤber den Zu⸗ fall erfreut, denn da ſich die Minderjährigkeit Cecils ihrem Ablaufe nahete, fuͤhlte er die Nothwendigkeit, jede Klage gegen den Beſitz von deſſen Vermögen zum Schweigen zu brin⸗ gen, indem er eine gerichtliche Erklaͤrung des Schwachſinnes ſeines Muͤndels erlangte; war dies nur geſchehen, ſo hoffte er auch zum be⸗ ſtaͤndigen Waͤchter von Cecils Perſon ernannt zu werden, und dann konnte er es leicht ver⸗ hindern, daß dieſer ſich jemals vermaͤhle, oder auf andere Weiſe die weiten Beſitzungen der Familie zerſtreue. Daruͤber zu wachen, daß ſie nicht verſchwendet wuͤrden, war er als all⸗ einiger, nach dem letzten Willen des Sir Giles Hungerford eingeſetzter Erbe, berechtigt, obgleich er auf dieſes Recht weit weniger Gewicht legte, als auf neun andere, welche ſämmtlich in ſei⸗ nem gegenwaͤrtigen Beſitze vereinigt waren.
Die Hinderniſſe bei dieſer Verfahrungs⸗ weiſe waren uͤbrigens auch keineswegs ſo un⸗ uberſteiglich, als ſie auf den erſten Anblick


