Begrabnißgewölbe anlegen laſſen, das ſoll Euren und Eures Freigelaſſenen Wolfers Sohn vor allen andern aufnehmen. Ober⸗ halb des Gewolbes ſoll der holzerne Altar ſtehen. Siebenzig Mark feines Silber in zweimal ſieben Barren, von denen jede fuͤnf Mark halten ſoll, naͤmlich die ungerechte und unchriſtliche Beute, ſo Ihr von Euren guten Nachbarn nach und nach geraubt habt, ſollen in dem Bogengewoͤlbe unterhalb des Altars niedergelegt werden. Und damit auch der
Thraͤnenquell Eures Dienſtmannen verſiege und
nicht etwa in Eurer Fmilie erblich werde, ſo ſeht Euch nach einem geſchickten Bildhauer um, der einen Kopf aus dem Holze der Ru⸗ ſter bilde, an welcher der Jungling den Geiſt aufgegeben hat. Doch daß dieſes Bild dem Muſter vollkommen gleiche, ſo leitet vermoͤge einiger verborgenen Röhren die Quelle, die auf jenem Berge plätſchert, ſo daß man es bei ſtiller Luft hier unten hoͤren kann, herab auf den Huͤgel und in der weſtlichen Wand em⸗


