Teil eines Werkes 
5. Theil (1832)
Entstehung
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62 möglich geworden wäre, für ihren Unterhalt zu ſor⸗ gen. Die Geſetze der Förſter verboten daher ſtrenge die Heirath eines Mannes vor ſeinem einundzwanzig⸗ ſten Jahre. Zwar machten die jungen Leute früher Heirathspläne, und ihre Eltern hatten nichts dawie⸗ der, in ſoferne ſie mit ihrer Verwirklichung ſo lange warten wollten, bis der zukünftige Gatte das vorge⸗ ſchriebene Alter erlangt hatte. Die jungen Leute, welche dieſer Vorſchrift zuwiderhandelten, wurden durch das ſchimpfliche Beiwort niddering d. h. Nichtswuͤr⸗ diger gebrandmarkt; dieſes Wort war ſo empörend, daß ſich Jünglinge lieber ſelbſt tödteten als ein von einer ſolchen Schande beflecktes Leben führen wollten. Doch war die Anzahl der Schuldigen nur ſehr gering inmitten eines Geſchlechtes, das an die Mäßigung und Unterdrückung ſeiner Begierden gewöhnt war. Daher kam es, daß das Weib, welches während ſo langer Jahren als etwas Heiliges betrachtet worden war, dann, wenn ſie ſich an die Spitze einer Familie ſtellte, mit Feuer von den Armen und dem Herzen eines Gatten empfangen wurde, der ſie ſo lange er⸗ wartet hatte; daß ſie der Gegenſtand eines waͤrmeren Gefühles war, als der gewöhnliche Abgott eines Au⸗ genblicks; und da ſie den Werth erkannte, welchen man auf ſie legte, ſo ſuchte ſie alle Handlungen ihres Lebens deſſen würdig zu maches. Nach dem Abenteuer der Eberjagd wurden Here⸗ ward und Bertha von der ganzen Bevölkerung ihrer