Teil eines Werkes 
3. Theil (1823)
Entstehung
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13 und ihr Gewiſſen wuͤßten. Von ſeinen fruͤhern, gegenwaͤrtigen oder kuͤnftigen Bewegungen, Vor⸗ ſaͤtzen und Entwuͤrfen, wußte ſie nichts und konnte ſie nichts mittheilen.

Auch Euphemia war ſtumm, wiewohl aus einem andern Grunde. Vergebens verſprach man ihr eine Verwandlung und Milderung der geſetzlichen Strafe, ja ſelbſt Begnadigung, wenn ſie geſtehen wollte, was ſie von ihrem Geliebten wuͤßte. Sie antwortete nur mit Thraͤnen, bis ſie zuletzt, als man ſie durch weitere Fragen zu muͤrriſchem Eigenſinn getrieben hatte, kurze und unehrerbietige Antwort gab.

Man hatte das Verhoͤr mehre Wochen auf⸗ geſchoben, in der Hoffnung, ſie uͤber einen Ge⸗ genſtand, woran der Obrigkeit weit mehr lag, als an des Maͤdchens Schuld oder Unſchuld, zum Geſtaͤndniſſe zu bringen; endlich aber war die Geduld erſchoͤpft, und als ſelbſt Middleburgh nicht mehr Gehoͤr mit ſeinen Verwendungen fand, wurde der Tag der gerichtlichen Verhand⸗ lung veſt geſetzt.

Erſt jetzt, und nicht fruͤher, erinnerte ſich Sharpitlaw ſeines, der Gefangenen gegebenen Verſprechens, oder ließ ſich vielmehr durch die un⸗